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Freitag, 6. Februar 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Bäume und Hecken bis Ende Februar schneiden

Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen.

Wer Bäume fällen oder andere Gehölze abschneiden oder massiv zurückschneiden möchte, sollte damit rechtzeitig beginnen. Die Arbeiten müssen bis 28. Februar beendet sein. Eine Verlängerung dieser Frist aufgrund der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes ist nicht möglich. Das meldet die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, dass vom 1. März bis 30. September das Fällen von Bäumen und das Abschneiden von Hecken sogar in der Feldflur nicht zulässig sind. In diesem Zeitraum dürfen nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses erfolgen.

Das Gesetz dient unter anderem dem Schutz von Vögeln. Die Tierwelt bezieht nach dem Winter ihre Brut- und Niststätten, um für Nachwuchs zu sorgen. Die heimischen Vögel richten sich in Hecken, Gebüschen und Bäumen ein.

Die gesetzlichen Verbote gelten jedoch nicht für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, wozu auch der private Hausgarten zählt. Doch auch in diesen Fällen können artenschutzrechtliche Gründe die Beseitigung eines Baumes verbieten. Die Beseitigung von Gehölzen aller Art kann zudem einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, der einer behördlichen Zulassung bedarf. Die Kreisverwaltung empfiehlt, vor der Beseitigung von Gehölzen mit den zuständigen Mitarbeitern in Kontakt zu treten.

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung Umwelt, Ruf 02641/975-233, E-Mail angelika.hellmann@kreis-ahrweiler.de, Ruf 02641/975-442, E-Mail monika.profittlich@kreis-ahrweiler.de.

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