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Dienstag, 17. März 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

AWB schließt Abfallanlagen ab sofort für private Anlieferer

Gewerbetreibende benötigen Anliefergenehmigung, Abfallsammlungen nicht betroffen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler wird das Abfallwirtschaftszentrum „Auf dem Scheid“, das Umschlag- und Wertstoffzentrum Leimbach sowie das Wertstoffzentrum Kripp für private Selbstanlieferer ab sofort schließen. Gewerbetreibende können beim AWB telefonisch eine Anliefergenehmigung beantragen und gegen Vorlage weiterhin ihre Abfälle durch Anlieferung entsorgen. Der AWB stellt jedoch die Möglichkeit zur Barzahlung ein und bietet nur noch ausschließlich elektronischen Zahlungsverkehr per EC-Karte an. Die Abfallanlagen des Kreises sind unverzichtbarer Teil der Infrastruktur der Abfallentsorgung des Abfallwirtschaftbetriebs (AWB) und es muss alles dafür getan werden, damit diese dauerhaft in Funktion bleiben.

Aufgrund der Corona-Krise muss der AWB zudem noch weitere Dienstleistungen einschränken. So wird der Dreck-Weg-Tag auf unbestimmte Zeit aufgeschoben und der Verleih von Geschirrmobilen vorrübergehend ausgesetzt. Die Abfallsammlungen des AWB (Graue, Braune und Blaue Tonnen, Sperrmüll und Elektrogeräte) und der Firma Remondis (Gelbe Tonne) sind bislang nicht betroffen und finden wie gewohnt statt.

Die Maßnahmen gelten bis auf weiteres. Der AWB hofft auf diese Weise dazu beizutragen, dass die Ausbreitung der Erkrankung verlangsamt wird.

Anliefergenehmigungen erhalten Gewebetreibende zu den Telefonzeiten des AWB unter 02641-975222 /-444 oder per E-Mail an Info@awb-ahrweiler.de.

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