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Dienstag, 30. Juli 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Ausnahmegenehmigung gilt für Landwirte in ganz Rheinland-Pfalz

Die wegen der anhaltenden Trockenheit geltende Ausnahmeregelung zur Nutzung bestimmter Brachflächen zur Futtergewinnung oder als Weideflächen hat nicht der Kreis Ahrweiler erteilt. Sie gilt für ganz Rheinland-Pfalz und wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ausgesprochen. Deshalb ist die Kritik der Fraktion der Grünen im Kreistag nicht nachvollziehbar. Die Grünen haben in einer Pressemeldung fälschlicherweise behauptet, die Ausnahmegenehmigung sei eine Entscheidung der Kreisverwaltung gewesen. Auch einen Zusammenhang mit der A1 – wie von den Kreisgrünen behauptet – gibt es nicht. Das stellt die Kreisverwaltung klar und verweist auf die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums vom 10. Juli 2019 (https://mwvlw.rlp.de/de/presse/detail/news/detail/News/wissing-ausnahmegenehmigung-zur-futternutzung-von-oekologischen-vorrangflaechen-2/):

Landwirtschaftsminister Volker Wissing hat Landwirten genehmigt, brachliegende Ackerflächen im gesamten Landesbereich zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. „Die Trockenheit hat die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit dieser Maßnahme wollen wir helfen, Futterengpässe zu vermeiden“ sagte Landwirtschaftsminister Wissing. Damit reagiert der Minister auf die Futterknappheit infolge der Trockenheit in Rheinland-Pfalz.

Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen ab dem 16.07.2019 brachliegende Ackerflächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen, teilte Minister Dr. Wissing mit. Nicht unter die Ausnahmegenehmigung fallen Honigbrachen (Nutzcodes 065 und 066). Ein Großteil der Ackerbrachen sei aktiv begrünt und biete somit eine gute Möglichkeit, die bestehenden Futterengpässe zumindest teilweise auszugleichen, so Wissing.

Die vom Kreis Ahrweiler durch das Förderprogramm „Artenreiche Wiese“ geförderten Flächen sind nicht betroffen, da es sich hierbei um Honigbrachen handelt.

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