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Freitag, 16. April 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

AstraZeneca-Zweitimpfungen ab 19. April im Landesimpfzentrum – Wichtige Informationen

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am Dienstag, 13. April 2021, einstimmig auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Menschen unter 60 Jahren, die ihre Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, bekommen am Tag der Zweitimpfung ein Impfangebot mit einem mRNA-Impfstoff (BionTech/Pfizer oder Moderna). Bereits vereinbarte Termine zur Zweitimpfung bleiben – wie ursprünglich terminiert – bestehen. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Die Zweitimpfungstermine mit AstraZeneca im Landesimpfzentrum in Grafschaft-Gelsdorf starten am 19. April 2021.

Sollten Betroffene, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca bevorzugen, können sie diesen Impfstoff nach sorgfältiger Beratung durch den impfenden Arzt und individueller Risikoanalyse erhalten. Impflinge, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und bereits mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten dieses Vakzin auch bei der Zweitimpfung.

Den Beschluss der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 13. April finden Sie unter https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html.

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