Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es schafft einen Einkommensausgleich, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes nicht mehr oder weniger arbeiten. Das Elterngeld hilft dabei, Ihre finanzielle Lebensgrundlage zu sichern, damit Sie Ihr Kind in den ersten Lebensmonaten betreuen und erziehen können.

Sie können beim Elterngeldbezug zwischen drei Leistungsarten wählen oder diese miteinander kombinieren. So passt sich das Elterngeld Ihrer persönlichen Situation an.

Die Elterngeldstelle ist telefonisch während der folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 – 18.00 Uhr

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.

Wichtige Information

Auf Grund der Gesetzesänderung zum 01.04.2024 wurden neue bundeseinheitliche Antragsformulare für die Beantragung von Elterngeld herausgegeben. Diese gelten jedoch nur für Geburten ab dem 01.04.2024. Für Geburten vor dem 01.04.2024 gelten noch die alten Antragsformulare.

Leistungsarten

Basiselterngeld können Sie erhalten, wenn Sie Ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen und deshalb nicht erwerbstätig bzw. nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

ElterngeldPlus können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Elterngeld länger beziehen möchten. Aus einem sog. Basiselterngeldmonat werden dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Dies bedeutet, dass Sie in den ElterngeldPlus-Monaten jeweils die Hälfte des Elterngeldes aus einem Basiselterngeldmonat erhalten.

Den sog. Partnerschaftsbonus können Sie zusätzlich erhalten, wenn Sie als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit arbeiten. Sie erhalten jeweils mindestens zwei bis maximal vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate, wenn Sie beide in den mindestens zwei, maximal vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

Antragsabgabe und Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie Elterngeld schriftlich beantragen müssen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, möglich.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, Ihren Elterngeldantrag online mithilfe des Antragsassistenten ElterngeldDigital auszufüllen. Der Antrag kann dann ausgedruckt und unterschrieben bei der Elterngeldstelle eingereicht werden.

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