Schuleingangsuntersuchung

In Rheinland-Pfalz sind alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 31. August im Einschulungsjahr 6 Jahre alt werden. Jüngere Kinder können auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden.

Die Schuleingangsuntersuchung beziehungsweise Einschulungsuntersuchung ist dabei ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens und eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung (§ 64 Schulgesetz Rheinland-Pfalz – SchulG, § 11 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen Rheinland-Pfalz – GSchO).

Sie wird von Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt. Die Einschulungsuntersuchung verbindet Aspekte der individuellen schulbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der Krankheitsfrüherkennung und umfasst folgende Bausteine:

  • Anamneseerhebung anhand des Elternfragebogens
  • Anonymisierte Gesundheitsdatenerfassung für die Landes- und Bundesgesundheitsberichterstattung
  • Überprüfung des Impfstatus sowie Impfberatung nach Einsichtnahme des mitgebrachten Impfbuches nach den aktuellen Empfehlungen
  • Berücksichtigung der bisherigen kindlichen Gesundheitsvorsorge nach Einsicht des Vorsorgeheftes (U1-U9)
  • Sehtests (Sehschärfeprüfung mittels Sehtestgerät, Prüfung des räumlichen Sehvermögens, Prüfung des Farbsinns)
  • Hörtest mittels Kopfhörer-Testgerät
  • Fähigkeitsprüfungen: Fein- und Grobmotorik, visuelle Wahrnehmung, auditive Wahrnehmung, Kognition, Sprache, Aufmerksamkeit, Konzentration
  • Körperliche Entwicklung: Körpergröße und -gewicht, Blutdruck, körperliche Untersuchung

Nach der Schulanmeldung erhalten die Eltern/Sorgeberechtigten vom Gesundheitsamt eine schriftliche Einladung zur Schuleingangsuntersuchung. Mit der Einladung wird auch ein personifizierter Link/QR-Code übermittelt, über den ein Online-Elternfragebogen bequem und sicher ausgefüllt werden kann.

Zur Untersuchung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • das gelbe Vorsorgeheft/Kinderuntersuchungsheft der U-Untersuchungen (U1-U8 bzw. U9)
  • alle vorhandenen Impfausweise und Impfbescheinigungen
  • ärztliche/therapeutische Befundberichte (wenn möglich in Kopie)
  • Brille/Hörgerät (soweit vorhanden)
  • den letzten Entwicklungsbericht der Kindertagesstätte (sofern vorhanden)
  • das Einladungsschreiben
  • [Den Elternfragebogen bitten wir vorab online auszufüllen und zu übermitteln.]

Ein ausführliches FAQ zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie hier.