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Dienstag, 14. Mai 2024

Konzepte zum Hochwasserschutz in Insul vorgestellt

Kreis informiert über Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung

Im Frühjahr 2023 stellte der Kreis Ahrweiler erstmals die Ergebnisse eines Konzepts zur Gewässerwiederherstellung infolge der Flutkatastrophe öffentlich vor. Dieses enthält insgesamt rund 1000 Maßnahmen, von denen etwa 700 in den nächsten Jahren durch den Kreis umzusetzen sind. Ziel des Konzepts ist es, die Ahr und ihre Nebengewässer nachhaltig wiederherzustellen und weiter zu entwickeln. Neben der Ahr betrifft dies die Zuflüsse II. Ordnung, das heißt den Trierbach, den Nohner Bach sowie Adenauer Bach. Gleichzeitig sollen dabei auch die Hochwasservorsorge und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.

Nach der Fertigstellung des Konzepts zur Gewässerwiederherstellung hat der Kreis neun Planungsbüros beauftragt, die an 14 Standorten besonders wichtige Maßnahmen in Uferbereichen mit einem erhöhten Gefahrenpotential detailliert ausarbeiten und ihre bauliche Umsetzung vorbereiten. Hierzu zählen beispielsweise auch die Planungen in der Ortsgemeinde Insul. Die Kreisverwaltung stellte Ende April allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen eines Bürgerdialogs die ersten Entwürfe für Insul vor.

Anja Toenneßen, Leiterin des Fachbereichs ‚Aufbau und Nachhaltigkeit‘ der Kreisverwaltung Ahrweiler, betonte in ihrer Begrüßung, dass die lokalen Planungen für Insul nur ein Baustein der Gesamtvorsorge seien: „Neben der Gewässerwiederherstellung spielt auch der überörtliche Maßnahmenplan eine wichtige Rolle. Dabei betrachten wir das gesamte Einzugsgebiet der Ahr und nehmen nicht nur den Hochwasserschutz einzelner Ortslagen in den Blick, um die bestmöglichen Maßnahmen zum Wasserrückhalt für den ganzen Kreis treffen zu können.“

Im Folgenden stellte Dr.-Ing. Michael Probst vom Ingenieurbüro Björnsen Beratende Ingenieure die Entwürfe zur Gewässerwiederherstellung in Insul vor. Anhand visueller Darstellungen zeigte er den Ist-Zustand der Ahr bei Hochwasser auf und verdeutlichte, wie durch eine Aufweitung des Uferbereichs dem Gewässer mehr Raum gegeben werden kann. Die positive Wirkung der beabsichtigten Maßnahmen wurde im Rahmen einer Visualisierung am Beispiel des sogenannten HQ 20, welches tendenziell dem Hochwasserabfluss des Schadensereignisses 2016 entspricht, sowie des neu berechneten HQ 100, deutlich gemacht. Darüber hinaus wurde aufgezeigt, welche zusätzlichen Schutzvorkehrungen erfolgen müssten, um mögliche Überflutungen einzudämmen beziehungsweise ganz zu verhindern. Die Kennzahlen HQ 20 und HQ 100 beschreiben jeweils den Abfluss, der statistisch gesehen alle 20 beziehungsweise alle 100 Jahre auftritt.

In die Untersuchung des externen Fachbüros flossen ebenfalls bereits vorhandene Bauwerke mit ein, so auch die bestehende Wehranlage Hahnensteiner Mühle und auch der Neubau der Ahrbrücke, der durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) realisiert wird. Beide Projekte werden zwischen dem Kreis und dem LBM eng aufeinander abgestimmt.

Durch die Präsentation erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über mögliche Umsetzungsvarianten. Zudem hatten sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Anregungen einzubringen, die in den weiteren Planungsprozess einfließen. Dabei wurde neben Kritik auch Lob für die Bemühungen geäußert, die Ortslage so gut es geht zu schützen und nach ersten konzeptionellen Maßnahmenvorschlägen im vergangenen Jahr nun konkrete Lösungsvorschläge vorzeigen zu können.

Für die Umsetzung ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Kreis, der Ortsgemeinde und den Eigentümerinnen und -eigentümern, deren Grundstücke von der Gewässerwiederherstellung betroffen sind, unerlässlich. Markus Göbel, der bei der Kreisverwaltung für die Flächenverfügbarkeit beim Hochwasserschutz zuständig ist, machte in seinen Ausführungen nochmals deutlich, dass die Nutzung privater Grundstücke für eine effektive Hochwasservorsorge entscheidend sei. „Nur gemeinsam können wir den maximalen Schutz erreichen – ohne Sie wird es nicht gehen.“ Dabei betonte er auch, dass es zwei Varianten gebe: Neben dem Ankauf der Grundstücke durch den Kreis sei auch eine Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümern zu den notwendigen Maßnahmen auf ihren Grundstücken bei unveränderten Eigentumsverhältnissen denkbar. „Ohne Ihre Mitwirkung lässt sich der Hochwasserschutz jedoch nur bedingt oder überhaupt nicht realisieren.“

Im nächsten Schritt entscheidet der Ortsgemeinderat Insul, welchen Maßnahmen er zustimmt, damit diese im Auftrag des Kreises so schnell wie möglich umgesetzt werden können.

Die Präsentationen und Grafiken sind in Kürze auf der Webseite der Kreisverwaltung unter dem Suchbegriff „Gewässerwiederherstellungskonzept“ verfügbar.

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