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Freitag, 12. Januar 2024

Führerschein-Umtausch: Kreisverwaltung informiert über Fristen

Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen EU-Kartenführerschein beantragen

Alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2024 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Daran erinnert die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Grund für den Pflichtumtausch ist eine EU-Richtlinie, die künftig alle Führerscheine fälschungssicherer und die Dokumentation der Fahrerlaubnis EU-weit einheitlich machen soll. Um die Abwicklung zu vereinfachen und besser zu organisieren, wird nach bestimmten Jahrgängen zum Umtausch aufgerufen. Demnach gilt aktuell: Wer nach 1970 geboren wurde und im Besitz eines Papierführerscheins ist, muss seinen Führerschein im nächsten Schritt bis 19. Januar 2025 umtauschen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein sogar erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung rät, zeitnah einen Antrag zu stellen. Denn aufgrund der weiterhin großen Nachfrage ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zudem werden bundesweit alle neuen Führerscheine ausschließlich in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

Rückfragen können an die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de gerichtet werden. Der Führerscheinumtausch kann zudem bei den Verbandsgemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltungen beantragt werden. Diese Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind hinterlegt unter: https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/fuehrerscheinwesen/themenuebersicht-fuehrerscheinwesen/pflichtumtausch-fuehrerscheine/

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