Breadcrump

Montag, 2. Januar 2023

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Führerscheinumtausch: Nächste Frist endet Mitte Januar 2023

Betroffen sind die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964

Alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden und noch einen Papierführerschein (rosa oder grau) besitzen, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Daran erinnert die Kreisverwaltung Ahrweiler.

Grund für den Pflichtumtausch ist eine EU-Richtlinie, die künftig alle Führerscheine fälschungssicherer und die Dokumentation der Fahrerlaubnis EU-weit einheitlich machen soll. Um die Abwicklung zu vereinfachen und besser zu organisieren, wird nach bestimmten Jahrgängen zum Umtausch aufgerufen. Demnach gilt aktuell: Wer nach 1964 geboren wurde, muss seinen Führerschein derzeit noch nicht umtauschen. Erst in einem nächsten Schritt müssen auch die Jahrgänge 1965 bis 1970 einen Antrag stellen (Frist: 19. Januar 2024). Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein sogar erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung rät, zeitnah einen Antrag zu stellen. Denn aufgrund der weiterhin großen Nachfrage ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zudem werden bundesweit alle neuen Führerscheine ausschließlich in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.

Rückfragen können an die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de gerichtet werden. Der Führerscheinumtausch kann zudem bei den Verbandsgemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltungen beantragt werden. Diese Anträge werden zur weiteren Bearbeitung an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind hinterlegt unter: https://kreis-ahrweiler.de/verkehr_ordnung/fuehrerscheinwesen/themenuebersicht-fuehrerscheinwesen/pflichtumtausch-fuehrerscheine/

MENU