Freitag, 16. Dezember 2022
Personal in der Kindertagespflege erhält mehr Geld
Kreistag stimmt Satzungsänderung aufgrund gestiegener Kosten zu
Alle aktiven Kindertagespflegepersonen aus dem Kreis Ahrweiler erhalten eine einmalige Pauschale in Höhe von 200 Euro. Darüber hinaus werden auch die Fördersätze erhöht. Eine entsprechende Änderung der Satzung über die Durchführung der Kindertagespflege des Landkreises Ahrweiler hat der Kreistag heute einstimmig beschlossen.
Voraussetzung für den Erhalt der Einmal-Zahlung ist, dass mit den Kindertagespflegepersonen seit mindestens Oktober 2022 geförderte Kindertagespflegeverhältnisse bestehen. Mit der Pauschale soll unter anderem den gestiegenen Energiekosten und der bestehenden Inflation Rechnung getragen werden.
Die Satzungsänderung sieht vor, den aktuellen Fördersatz von 5 Euro auf 6,50 Euro je Stunde zu erhöhen. Darüber hinaus werden die Fördersätze zukünftig dynamisiert und an die Tarifentwicklung angepasst. Dazu werden die Fördersätze jeweils zu Beginn des Jahres auf Basis der durchschnittlichen prozentualen Tariferhöhung des Vorjahres, erstmals in 2024, angepasst.
Zuletzt wurde die Satzung über die Durchführung der Kindertagespflege des Landkreises Ahrweiler zum Juli 2018 angepasst, so dass sich zwischenzeitlich in weiteren Bereichen Veränderungsbedarfe ergeben haben, wie beispielsweise hinsichtlich Masernschutzgesetz, Großtagespflege oder Fachkräftevereinbarung. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse ist im Kreis Ahrweiler in den letzten Jahren stetig gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2016 mehr als verdoppelt. Aktuell werden 167 Kinder von 45 aktiven Tagespflegepersonen im Kreis Ahrweiler betreut. Hinzu kommen 32 Kinder aus dem Kreis, die sich in Tagespflegeverhältnissen in anderen Kreisen und Städten, insbesondere im Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn, befinden und gefördert werden.