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Freitag, 7. Januar 2022

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Erste Frist endet im Januar: Wer jetzt den Führerschein umtauschen muss

Betroffen sind zunächst die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958

Seit Beginn des neuen Jahres müssen alle Führerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden (sofern noch kein Kartenführerschein ab 1999 erworben wurde; dann gelten die Fristen nach Ausstellungsjahr), umgetauscht werden. Grund hierfür ist eine EU-Richtlinie, die künftig alle Führerscheine fälschungssicherer und EU-weit einheitlich machen soll. Die Kreisverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die erste Frist bereits im Januar endet.

Bis zum 19. Januar 2022 müssen die grauen oder rosafarbenen Führerscheine aller Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Danach werden sie ungültig. Einige betroffene Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler haben ihren alten Führerschein jedoch noch nicht umgetauscht. Die Führerscheinstelle rät daher, zeitnah einen Antrag zu stellen. Denn aufgrund der großen Nachfrage ist derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Zudem werden bundesweit alle neuen Führerscheine ausschließlich in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Rückfragen können an die E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@kreis-ahrweiler.de gerichtet werden. Von telefonischen Nachfragen bittet die Verwaltung abzusehen.

Wer vor 1953 geboren ist, muss seinen Führerschein erst ab 2033 umtauschen!

Der Führerscheinumtausch kann zudem bei den Verbandsgemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltungen beantragt werden. Diese Anträge werden dann zur Kreisverwaltung weitergeleitet.

Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht umtauscht, ist weiterhin im Besitz seiner Fahrerlaubnis, kann diese aber ab dem 19. Januar 2022 nicht durch einen gültigen Führerschein belegen.
Das Antragsformular sowie weitergehende Informationen sind unter www.kreis-ahrweiler.de (Im Suchfeld das Stichwort „Pflichtumtausch Führerscheine“ eingeben) hinterlegt.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Umtausch muss durch den Besitzer/die Besitzerin des Führerscheins persönlich erfolgen. Dieser beziehungsweise diese muss außerdem in der Lage sein, seine/ihre Identität nachzuweisen. Aus diesem Grund, ist grundsätzlich der gültige Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) vorzulegen.
Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm); die Passbildvorgaben sind einzusehen unter www.epass.de;
  • Originalführerschein;
  • Inhaber eines nicht im Landkreis Ahrweiler ausgestellten Papierführerscheins benötigen zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Papierführerschein ausgestellt hat.

Der Altführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins mitgebracht werden, da dieser sonst nicht ausgehändigt werden kann. Der neue Kartenführerschein kostet 25,30 Euro. Auf Wunsch wird der alte Führerschein entwertet und wieder zurückgegeben.

Die nächste Frist für den Führerscheinumtausch endet am 19. Januar 2023. Betroffen sind dann die Altersjahrgänge 1959 bis 1964.

Führerscheine der Land- und Forstwirtschaft

Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der „Klasse T“ erhalten.
Hierfür muss ein Antrag auf Umstellung hin zu den neuen Klassen gestellt werden. Bei Antragstellung ist eine Bescheinigung über die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorzulegen.

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