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Mittwoch, 8. Dezember 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Mehr 2G-Plus und Lockerungen für dreifach Geimpfte

Neue Corona-Regeln sehen auch Lockdown für Ungeimpfte vor

„2G“ im Einzelhandel und im Außenbereich, „2G+“ in Innenräumen und ein Lockdown für Ungeimpfte – das sind die wesentlichen Neuerungen, die die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vorsieht. Mit den Maßnahmen, die seit Samstag, 4. Dezember 2021, gelten, sollen die zuletzt deutlich gestiegenen Infektionszahlen gesenkt und die Impfbereitschaft erhöht werden.

Das sieht die neue Corona-Bekämpfungsverordung im Land unter anderem vor:

  • Bei Veranstaltungen im Freien gilt ausnahmslos die „2G-Regel“ (geimpft oder genesen) sowie Maskenpflicht, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
  • In Innenräumen gilt flächendeckend die „2G+-Regel“ (geimpft oder genesen plus negativer Test) überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann, wie beim Friseur oder der Fußpflege, gilt weiterhin die „2G-Regel“.
    Davon ausgenommen sind Menschen mit Booster-Impfung (Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung). Die Maskenpflicht gilt durchgängig, außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
    Generell ausgenommen in Rheinland-Pfalz sind Kinder bis 12 Jahre und drei Monate: Sie brauchen keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also zum Beispiel im Kino oder in der Gastronomie keinen Test.
  • Unabhängig von der Inzidenz gilt im Einzelhandel die „2G-Regel“ (geimpft oder genesen). Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Darüber hinaus gilt eine Zugangsbeschränkung von einer Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen, auch in den Grund- und Förderschulen.
  • Für nicht Geimpfte gelten Kontaktbeschränkungen. So ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder mit einer Person eines anderen Haushaltes gestattet, Minderjährige werden nicht mitgezählt.

Auch im Bereich Impfung sind weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Impfkampagne weiter voranzutreiben: So ist es ab sofort möglich, sich bereits vier Monate nach der letzten Impfung für eine Booster-Impfung unter www.impftermin.rlp.de zu registrieren.
Für Kinder ab fünf Jahren werden Impfungen voraussichtlich vor Jahresende möglich. Zum Einsatz kommt der Covid-19-Impfstoff von BioNTech. Die Impfungen werden in Kinderarztpraxen und Impfzentren durchgeführt. Eine Terminregistrierung für Impfungen in Impfzentren ist ab sofort unter www.impftermin.rlp.de möglich.
Die Durchführung von Familienimpftagen in Impfzentren ist in Planung.

Die 29. CoBeLVO und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (https://kreis-ahrweiler.de) und auf der Internetseite des Landes (www.corona.rlp.de > Rechtsgrundlagen).

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