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Mittwoch, 10. November 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Versammlungen in Remagen zugelassen

Die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung Ahrweiler hat insgesamt fünf Veranstaltungen unter Auflagen zugelassen, die für Samstag, 13. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um drei Aufzüge und zwei stationäre Versammlungen mit einer Menschenkette.

Die Themen der Aufzüge lauten: „Wir sind alle Antifa!“ (600 angekündigte Teilnehmer), „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ (100 angekündigte Teilnehmer) und „2. Kripper Friedensspaziergang“ (50 bis 100 angekündigte Teilnehmer).

Eine stationäre Versammlung hat das Motto: „Gemeinsam ein Zeichen setzen gegen den Naziaufmarsch“ (300 angekündigte Teilnehmer). Bei dieser Versammlung wird sich auch die Menschenkette bilden. Die andere stationäre Versammlung findet unter dem Motto „Gegen jeden Antisemitismus und Opferkult!“ (20 bis 40 angekündigte Teilnehmer) statt.

Die Bescheide sind wie in den Vorjahren mit Auflagen und Hinweisen verbunden. Dazu zählen unter anderem ein Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen.

Nach Artikel 8 des Grundgesetzes gilt das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Thema des „Gedenkmarsches“ rechtfertigt ebenfalls kein Verbot. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

Das Kreisordnungsamt und die Polizei werden vor Ort die Einhaltung der Auflagen überwachen und Versammlungen bei Verstößen gegen die Auflagen auflösen.

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