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Dienstag, 2. November 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Termin für Landratswahl 2022 steht fest

Der Kreis- und Umweltausschuss hat in seiner heutigen Sitzung den durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) festgelegten Termin zur Wahl eines neuen Landrats/einer neuen Landrätin bestätigt. Die Wahl findet am Sonntag, 23. Januar 2022, statt. Eine gegebenenfalls notwendige Stichwahl ist für Sonntag, 6. Februar 2022, terminiert.

Das Vorgehen bei der Wahl einer Landrätin oder eines Landrates ist im Wesentlichen in der Landkreisordnung, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung vorgegeben. So bestimmt § 46 Absatz 4 der Landkreisordnung, dass die Wahl des Landrates spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle erfolgen soll. Landrat a. D. Dr. Jürgen Pföhler wurde mit Ablauf des 31. Oktobers 2021 durch die für ihn zuständige Dienststelle, die ADD, dauerhaft in den Ruhestand versetzt.

Entsprechende Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen oder auch von Einzelbewerberinnen und -bewerbern können bis zum 48. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Über Einzelheiten informiert die Kreiswahlleitung in einer öffentlichen Bekanntmachung bezüglich der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, für die gesetzlich als spätester Termin der 69. Tag vor dem Wahltermin vorgegeben ist.

Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl folgen.

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