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Unterstützungsangebote für Unternehmen

Die Unternehmen im Ahrtal sind hart von der Flutkatastrophe getroffen und haben noch immer mit den Folgen zu kämpfen. Die Kreiswirtschaftsförderung steht Ihnen unterstützend zur Seite.

Telefon: 02641/975-373, E-Mail: Timo.Schaefer@kreis-ahrweiler.de

Die IHK Koblenz hat für Unternehmen, die von Hochwasser und Überschwemmungen betroffen sind oder den Betroffenen helfen wollen, folgende Hotline eingerichtet: 0261 106-502.

Die HWK Koblenz sammelt und koordiniert Hilfsangebote von Handwerksbetrieben. Telefonisch oder per Mail können Angebote und Anfragen geschickt werden.

Telefon: 0261 398-251, E-Mail: hochwasserhilfe@hwk-koblenz.de

Auch die Kreiswirtschaftsförderung steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, vor allem aktuell aufgrund der Hochwassersituation für Betriebe, die der IHK und HWK nicht angeschlossen sind.

Alle Unterstützungsangebote des Kreises, der Kammern, des Landes sowie des Bundes finden Sie unten.

Wirtschaftsministerium Service-Hotline

Das Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz hat für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen eine Service-Hotline und eine Service-Email-Adresse eingerichtet.

Unternehmen können sich mit ihren Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung und Unterstützungsleistungen an die Hotline bzw. E-Mail-Adresse wenden:

Telefon: (06131) 16-5110   
E-Mail: unternehmenshilfe-Hochwasser(at)mwvlw.rlp.de

IHK Koblenz

IHK-Hochwasser-Hotline

Die IHK Koblenz hat für Unternehmen, die von Hochwasser und Überschwemmungen betroffen sind oder den Betroffenen helfen wollen, folgende Hotline eingerichtet: 0261 106-502.

Spendenkonto

Die IHK Koblenz hat ein Spendenkonto eingerichtet. Über die Verteilung der Gelder entscheidet ein eigens dafür eingerichtetes Gremium aus Unternehmerinnen und Unternehmen. Die Spenden sind vor allem für Schäden gedacht, die die Versicherungen nicht übernehmen.

Betreff: IHK Koblenz Hochwasserhilfe
IBAN: DE96 5776 1591 0159 2132 01
Volksbank RheinAhrEifel, BIC/Swift-Code: GENODED1BNA

IHK-Hilfsfonds

Die IHK Koblenz hat gemeinsam mit der IHK Trier einen Hilfsfonds eingerichtet. Über die Verteilung der Gelder entscheidet ein eigenes dafür eingerichtetes Gremium aus Unternehmerinnen und Unternehmen. Die Spenden sind für „Härtefälle“ und Schäden gedacht, die die Versicherungen nicht übernehmen. Ihr Betrieb ist vom Hochwasser betroffen? Dann tragen Sie Ihre Daten im Formular ein.

Weitere Unterstützungsangebote finden Sie hier.

HWK Koblenz

Die HWK Koblenz sammelt und koordiniert Hilfsangebote von Handwerksbetrieben. Telefonisch oder per Mail können Angebote und Anfragen geschickt werden.

Telefon: 0261 398-251, E-Mail: hochwasserhilfe@hwk-koblenz.de

Weitere Infos finden Sie hier.

Handwerk hilft Handwerk – Hilfsportal der Kreishandwerkerschaft Ahrweiler / Mittelrhein / Rhein-Lahn

Mit „Handwerk hilft Handwerk“ hat die Kreishandwerkerschaft auf der Internetseite www.fachhandwerk.de eine zentrale Anlaufstelle zur gegenseitigen Hilfe ins Leben gerufen.

Auf der Internetseite können Betriebe unkompliziert und schnell Hilfe anbieten. Jedwede Unterstützung ist willkommen. Sei es in Form von personeller Unterstützung, Sachspenden oder in Form von Leihgaben wie Maschinen, Schaufeln, Eimern, Stromaggregaten bis hin zur Kaffeemaschine.

Unter folgendem Link können Sie Ihr Hilfsangebot abgeben.

Agentur für Arbeit

Betroffene Bürgerinnen und Bürger erreichen die Agentur für Arbeit unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00.
Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 555 20 zur Verfügung.

Weitere Rufnummern zur Beratung von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern finden Sie hier und im Flyer.

Kurzarbeitergeld

Für Arbeitsausfälle bei Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Das gilt für deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Auszubildende.

Hochwasser und die resultierenden Schäden sind laut Gesetz ein unabwendbares Ereignis, das zu Arbeitsausfällen führen kann. Betroffene Betriebe können in diesem Fall schnell und unkompliziert bei ihrer örtlichen Arbeitsagentur den Arbeitsausfall anzeigen und Kurzarbeitergeld beantragen. Die Anzeige muss unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses erstattet werden. Sie kann auch elektronisch über die Kurzarbeits-App (Google Playstore oder Appstore) oder online über www.arbeitsagentur.de übermittelt werden.

Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Kurzarbeitergeld wird frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist.


Bei Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld können sich Betriebe über die bundesweite kostenfreie Servicenummer 0800 4 5555 20 an ihre Arbeitsagentur wenden.
Darüber hinaus stehen weitere Informationen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Das FAQ Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

Hilfsportal für den Einzelhandel

Aufgrund der verheerenden Auswirkungen der Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands starten die Handelsverbände unter dem Dach des HDE gemeinsam mit eBay eine Hilfsaktion für den vielerorts hart getroffenen Einzelhandel. Mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Portals sollen dringend benötigte Güter gezielt und koordiniert zu den Händlerinnen und Händlern in den betroffenen Regionen gelangen. Ziel des Projekts ist es, Händlerinnen und Händlern alles zur Verfügung zu stellen, was sie für einen Wiederaufbau ihres Geschäfts und Betriebs benötigen könnten.

Betroffene Unternehmen oder der/die Händler*in können sich mit seinem/ihrem eBay-Konto (privat oder geschäftlich) bei www.unwetterhilfen.de registrieren. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung.

Business Coaching

Die leadership choices GmbH bietet kostenfreie Business Coachings zum Wiederaufbau für betroffene Unternehmer an. Sie erreichen die Coaches von Leadership Choices direkt per Email: welcome@leadership-choices.com.

Weitere Infos finden Sie unter https://wirhelfeneuch.com/unternehmerhilfe/.

Bundeshilfen

Eine Woche nach Beginn der Hochwasserkatastrophe hat das Bundeskabinett eine millionenschwere Soforthilfe auf den Weg gebracht. Der Bund beteiligt sich nach dem Beschluss vom Mittwoch mit bis zu 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Hilfen aus den Bundesländern. Der Anteil, den das Land Rheinland-Pfalz erhält, wird durch das Land verdoppelt werden. Insgesamt stünden demnach bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld sollen die schlimmsten Schäden an Gebäuden und kommunaler Infrastruktur beseitigt und besondere Notlagen überbrückt werden.

Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Über die genaue Höhe des Fonds soll aber erst entschieden werden, wenn das Ausmaß der Schäden besser absehbar ist.

Online-Plattform „Fluthilfe“

Das Land RLP hat eine neue Online-Plattform eingerichtet, die Hilfsangebote und Hilfesuchende zusammenführt. Sie ist unter fluthilfe.rlp.de zu erreichen. Die Online-Plattform „Fluthilfe“ dient der Vermittlung zwischen Hilfesuchenden und Hilfeanbietenden. Bürgerinnen und Bürger können Angebote einstellen, die bei der Bewältigung der Katastrophe unterstützen, beispielsweise Sachspenden wie Kleidung oder Haushaltsgegenstände, Arbeitsmaterialien, Transport- oder Logistikmöglichkeiten sowie Angebote für Unterkünfte. Betroffene haben die Möglichkeit anzugeben, woran es ihnen fehlt. Dadurch ist eine passgenaue Unterstützung möglich. 

Tilgungsaussetzung für ISB-Darlehen

Die ISB bietet in Anbetracht der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz ihre Unterstützung an: Ab sofort werden als unbürokratische Soforthilfe in den eigenen Programmdarlehen ohne Haftungsfreistellung großzügig Tilgungsaussetzungen für die vom Hochwasser betroffenen Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Rheinland-Pfalz gewährt.

Die Beantragung durch die Hausbank erfolgt formlos mit der Angabe des Grundes „Hochwasser RLP 2021“ unter Berücksichtigung des Bankenleitweges. Die Tilgungsaussetzungen werden zunächst bis 30.06.2022 befristet sein. Alle Informationen zu den Hilfsprogrammen finden Sie unter https://isb.rlp.de/home/detailansicht/tilgungsaussetzungen-fuer-von-der-flutkatastrophe-betroffene-kunden.html.

Hilfe für Azubis im Hochwassergebiet – finanzielle Unterstützung für aufnehmende Betriebe

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Betriebe, die Auszubildende von geschädigten Unternehmen im Hochwassergebiet übernehmen.

Betriebe die Auszubildende übernehmen, die ihre Lehrstelle durch die Hochwasserkatastrophe verloren haben, können dafür eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.500 € erhalten. Die ISB setzt das Unterstützungsangebot um. Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen und weitere Informationen

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gewährt steuerliche Entlastungen und hat den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Von den Auswirkungen des Hochwassers betroffene Bürgerinnen und Bürger können damit rasch und ohne bürokratische Hürden unter erleichterten Voraussetzungen steuerliche Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Durch den jetzt geltenden Katastrophenerlass ermöglicht das Ministerium für Finanzen über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau, davon profitieren Wirtschaft und Privatpersonen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Einen Leitfaden zu sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2021 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände finden Sie hier.

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