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Teilhabe- und Pflegestrukturplanung

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auf den Seiten der Teilhabe- und Pflegestrukturplanung im Landkreis Ahrweiler.

Wir möchten Sie auf dieser Seite über den im Sommer 2016 begonnenen Prozess der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen sowie die Pflegestrukturplanung informieren.

Mit der einstimmigen Kenntnisnahme des Gesamtberichts der integrierten Teilhabe- und Pflegestrukturplanung sowie der Handlungsempfehlungen für die Planungsräume am 25.10.19 durch den Kreistag wurde die Planungsphase abgeschlossen. Gesamtbericht und Handlungsempfehlung finden Sie in der rechten Spalte als pdf.-Datei zum Download.
 
Nach Verzögerungen durch die Corona-Krise sowie die Flutkatastrophe konnte die Arbeit an der Umsetzung der Teilhabe- und Pflegestrukturplanung des Landkreises zwischenzeitlich begonnen bzw. fortgesetzt werden.
 
In einem ersten Schritt wurde auf Kreisebene der Sozial- und Gesundheitsbeirat eingerichtet. Er ersetzt seit Herbst 2022 den Kreispflegebeirat, die Kreispflegekonferenz, den Psychiatriebeirat und den Behindertenbeirat. Neben einer deutlichen Verschlankung und der Vermeidung von Doppelstrukturen und Schnittstellen soll damit auch das bisherige sektorale Denken der bisherigen Gremien überwunden werden.
 
In weiteren Schritten steht nunmehr die Einbindung der örtlichen Strukturen an. So konnte im September 2023 die erste von vier Netzwerkkonferenzen im Sozialraum Adenau-Altenahr eingerichtet werden. Etwa 20 Vertreter aus Kindergärten, Schulen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Betroffene/Angehörige und Interessenvertreter aus dem sozialen Bereich erörtern dort örtliche Probleme der Betreuung, Versorgung und Begleitung von Menschen mit Handicaps und/oder pflegerischen Bedarfen.
Die zweite Netzwerkkonferenz wurde im April 2024 in ähnlicher Zusammensetzung für den Sozialraum Bad Breisig/Brohltal eingerichtet.
Folgen sollen die Netzwerkkonferenzen Remagen/Sinzig und Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft.

Vorgeschichte

Der Landkreis Ahrweiler gehörte zu den ersten Kreisen, die sich der Aufgabe der Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen stellten. Der Teilhabeplan wurde 2005 vom Kreistag des Landkreises Ahrweiler offiziell verabschiedet und fand bundesweite Beachtung. Im Landkreis diente das Planwerk mit seinen fachlichen Empfehlungen in den Folgejahren als einschlägige sozialpolitische Handlungsgrundlage für die kommunale Behindertenpolitik. Der erstellte Teilhabeplan war Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses in Kooperation mit dem Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen sowie den Barmherzigen Brüdern Saffig und bezog sich auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen und der Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Da sich seit 2005 die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen in vielerlei Hinsicht verändert haben, hat der Landkreis Ahrweiler im April 2016 beschlossen, gemeinsam mit dem Siegener Universitätsinstitut einen erneuten Planungsprozess durchzuführen. Dabei soll die UN-Behindertenrechtskonvention dem Planungsprozess als Leitorientierung dienen und die beiden Planungsstränge der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sowie der Pflegestrukturplanung verbinden. Das Projekt soll im September 2016 beginnen und im August 2018 abgeschlossen werden. Die Planungsarbeiten auf ZPE-Seite werden geleitet von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann und Prof. Dr. Johannes Schädler.

Rahmen und Zielsetzung des Projekts

Der Paradigmenwechsel in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen weg von der Fürsorge hin zur Teilhabe und Assistenz findet seinen aktuellen Ausdruck in der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und der darin enthaltenen Leitorientierung der Inklusion. Die UN-BRK bezieht sich auf „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Art. 1). Dieses sehr offene Verständnis von Behinderungen schließt ganz eindeutig auch Menschen ein, die pflegebedürftig sind. Sie begründet einen Planungsansatz, der sich zugleich auf das Leistungsgeschehen und die Entwicklung einer für alle zugängliche und nutzbare Infrastruktur bezieht.

Die Zielvorstellung eines inklusiven Gemeinwesens, in dem die Teilhabe aller Menschen an allen gesellschaftlichen Lebensbereichen selbstverständlich ist, kann für die unterschiedlichen Akteure auf kommunaler Ebene eine Leitorientierung bieten. In dieser Perspektive beziehen sich kommunale Planungsprozesse nicht nur auf Leistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern auf die inklusive Gestaltung der gesamten lokalen Infrastruktur. Wenngleich eine Fokussierung auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen notwendig bleibt, nimmt die Planung Risiken der Ausgrenzung anderer gesellschaftlicher Gruppen, die von Benachteiligung bedroht sind, mit in den Blick.

Die Bereiche der Pflege und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind für eine soziale Kommunalpolitik in fachlicher, versorgungspolitischer und kostenbezogener Hinsicht von großer Bedeutung. Es ist im Interesse des Gemeinwohls dafür zu sorgen, dass die öffentliche Infrastruktur auch pflegebedürftigen und behinderten Bewohner/innen im Landkreis Ahrweiler barrierefrei zugänglich ist. Zudem soll ein Unterstützungsangebot verfügbar sein, das modernen fachlichen und sozialrechtlichen Standards entspricht und gleichzeitig den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommune Rechnung trägt. Die sozialräumlichen Bedingungen sollen so entwickelt werden, dass behinderte und damit auch pflegebedürftige Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf in einer eigenen Häuslichkeit wohnen können. In diesem Zusammenhang wurden in den vergangenen Jahren einerseits zahlreiche neue Hilfekonzepte und Angebote entwickelt, die im Bereich der Pflege und der Behindertenhilfe zum Teil Ähnlichkeiten aufweisen. Zudem wurden insbesondere durch die Reform der Pflegeversicherung neue Leistungen geschaffen, die die Situation von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen deutlich verbessern können. Der Landkreis Ahrweiler will dazu beitragen, dass die darin liegenden Chancen zur Entwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit soweit wie möglich genutzt werden können. Dafür sollen innovative Planungskonzepte verwendet werden, die durch sozialräumliche Orientierung den spezifischen Bedingungen des Landkreises gerecht werden und so gute Erreichbarkeit, Fachlichkeit und Bürgernähe der Sozialen Dienste sicherstellen wollen.

Angestrebt wird eine Fortschreibung und Erweiterung der Anfang der 2000er Jahre erhobenen kreisbezogenen Daten, um tragfähige Planungsgrundlagen zu erhalten. Zudem soll ein sozialräumliches Planungskonzept erstellt und initiiert werden, das eine ortsnahe Beratung der Leistungsberechtigten gewährleistet, die Möglichkeiten der Selbstorganisation stärkt, Ansätze einer sozialräumlichen Entwicklung der Unterstützungsangebote eröffnet und die Koordinations- und Steuerungsmöglichkeiten des Kreises erhöht. Insgesamt ist es das Ziel des Landkreises Ahrweiler, seine Politikfähigkeit im Bereich der Entwicklung einer inklusiven Infrastruktur und inklusionsorientierter Dienste und Einrichtungen zu erhöhen.

Rechtliche Grundlage

Der Landkreis Ahrweiler ist durch das Gesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) in Rheinland-Pfalz zur Durchführung einer Pflegestrukturplanung verpflichtet. Nach § 3 Abs. 1 LPflegeASG beinhaltet dies, den vorhandenen Bestand an Diensten und Einrichtungen zu ermitteln und zu prüfen, ob ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches Versorgungsangebot in den einzelnen Leistungsbereichen unter Berücksichtigung der Trägervielfalt zur Verfügung steht sowie über die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur zu entscheiden. Dabei soll sich die Planung auch auf die komplementären Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege, die Einbeziehung des bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung neuer Formen pflegerischer Angebote erstrecken.

Im Bereich der Hilfen und Leistungen für Menschen mit einer Behinderung (Eingliederungshilfe gemäß §§ 53, 54 SGB XII) ist der Landkreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe auch Träger der Planungshoheit. Im Rahmen der Gesamtplanung nach § 58 SGB XII ist er somit dafür zuständig, dass es ausreichende und geeignete Angebote zur Deckung der Hilfebedarfe nach dem SGB XII gibt. Die gesetzliche Verpflichtung zur örtlichen Teilhabeplanung lässt sich zudem auch aus dem allgemeinen Auftrag zur Sozialplanung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge nach Art. 28 GG ableiten.

Planungsstruktur

Organisation, Ablauf und Umsetzung des Planungsprozesses werden von einer Steuerungsgruppe koordiniert. In der Steuerungsgruppe sind die zuständigen Fachabteilungen der Kreisverwaltung sowie Prof. Rohrmann und Prof. Schädler vom ZPE vertreten.Im Projektverlauf sollen die Planungsarbeiten auf vier Sozialräume bezogen werden, angelehnt an die geographische Aufteilung der Pflegestützpunkte:

  • Adenau/Altenahr
  • Bad Breisig/Brohltal
  • Remagen/Sinzig
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler/Grafschaft

Zeitplan

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

  • 29.08.2016:
    Offizieller Beginn des Projekts durch Pressekonferenz Landrat und erste Sitzung der Steuerungsgruppe
  • Bis Februar 2017
    Erhebung und Analyse von Daten
  • Bis Juli 2017
    Durchführungen von dezentralen Planungsrunden und regionalen Fachforen Untersuchungen im Landkreis Ahrweiler
  • Bis September 2017
    Vorlage eines Zwischenberichts
  • Bis März 2018
    Weiterführende Konzeptionsarbeiten zur sozialräumlichen Planung
  • Bis Juli 2018
    Implementationsarbeiten in den Sozialräumen
  • Bis August 2018
    Vorlage des Abschlussberichts
  • September 2018
    Öffentliche Vorstellung der Ergebnisse

Weiterführende Materialien

Bundesrepublik Deutschland. (21.12.2008). Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Vom 21. Dezember 2008. Abgerufen von http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf [Datum des Zugriffs: 22.07.2016]

Deutscher Verein (Hg.) (2012): Empfehlungen zur örtlichen Teilhabeplanung für ein inklusives Gemeinwesen (DV 25/11 AF I). Online verfügbar unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2012/25-11.pdf, zuletzt geprüft am 24.09.2012.

Teilhabeplan für den Landkreis Ahrweiler (2005)¸ https://www.uni-siegen.de/zpe/projekte/abgeschlossene/teilhabeplanung/index.html?lang=de [Datum des Zugriffs: 22.07.2016]

Pfundstein, Thomas; Baumgärtner, Heike (2010): Kommunale Pflegestrukturplanung – Ein Handbuch für die Praxis. Hg. v. Soziales Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit. Mainz. Online verfügbar unter http://menschen-pflegen.de/download/Handbuch_Pf_Nr15_Pflegestrukturplanung.pdf, zuletzt geprüft am 22.07.2016.

Rohrmann, Albrecht; Schädler, Johannes u.a (2014): Inklusive Gemeinwesen Planen. Eine Arbeitshilfe. Hg. v. Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) Ministerium für Arbeit. Düsseldorf. Online verfügbar unter https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/herunterladen/der/datei/inklusive-gemeinwesen-planen-final-pdf/von/inklusive-gemeinwesen-planen-eine-arbeitshilfe/vom/mais/1638, zuletzt geprüft am 29.06.2016.

Informationen zum Planungsinstitut ZPE

Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE) ist eine interdisziplinäre Forschungseinrichtung der Universität Siegen (www.zpe.uni-siegen.de). Die Aktivitäten des ZPE beziehen sich auf Theorieentwicklung, Forschung und Beratung in Feldern der Sozialen Arbeit, der außerschulischen Erziehung und Bildung sowie der Gesundheits- und Sozialpolitik.

Der Bereich Rehabilitation und Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen, der von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann und Prof. Dr. Johannes Schädler vertreten wird, ist einer der zentralen Arbeitsbereiche des ZPE. In diesem Bereich kann auf eine langjährige erfolgreiche Forschungs- und Beratungsarbeit verwiesen werden. Die interdisziplinäre Herangehensweise an Forschungsfragen wird gestützt durch die interne Kooperation von Wissenschaftler/-innen unterschiedlicher Disziplinen. Im Rahmen des ZPE-Internetportals (www.teilhabeplanung.unisiegen.de) werden Foren zur Weiterentwicklung kommunaler Planungsansätze geboten.

Das ZPE hat unlängst im Auftrag des Sozialministeriums Nordrhein-Westfalen eine breit rezipierte Arbeitshilfe zur Unterstützung der Kommunen zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens erarbeitet. Im Auftrag des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums war das ZPE von 2012 – 2015 maßgeblich an der wissenschaftlichen Begleitung eines Modellprojekts zur Ausgestaltung der kommunalen Fach- und Finanzverantwortung in der Eingliederungshilfe und Pflege beteiligt.

Leichte Sprache

Wir sind vom Land-Kreis Ahrweiler.
Wir machen Politik für alle Menschen
im Land-Kreis Ahrweiler.

Das ist uns wichtig:
Alle Menschen sollen gut zusammen leben können.

Manche Menschen brauchen Unterstützung.
Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung
  • Menschen, die Pflege brauchen
  • Menschen, die Nachteile haben

Wir wollen:
Diese Menschen sollen überall dabei sein können.
In schwerer Sprache heißt das:
Die Menschen sollen gut teilhaben können.
Dafür wollen wir viel machen.

Wir haben viele Sachen aufgeschrieben.

Wir haben einen Plan gemacht.
Der Plan heißt in schwerer Sprache:
Teilhabeplan Landkreis Ahrweiler
Diesen Plan gibt es schon seit 2005.
Jetzt wollen wir den Plan neu machen.

Warum machen wir den Teilhabe-Plan neu?
Manche Sachen haben sich geändert.
Es gibt neue Gesetze.
Und es gibt die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderung
.

Die UN-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Auch Deutschland.

In dem Vertrag steht:
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte
wie Menschen ohne Behinderung haben.
In allen Bereichen des Lebens.
Es soll keine Unterschiede mehr geben.

Wir vom Land-Kreis Ahrweiler
wollen uns an den Vertrag halten.
Deshalb machen wir den neuen Teilhabe-Plan.

Für den neuen Teilhabe-Plan müssen wir viel prüfen.

Zum Beispiel:

  • Was ist seit 2005 besser geworden?
  • Welche Hilfen gibt es schon
    für Menschen mit Behinderung?
    Und für Menschen, die Pflege brauchen.
  • Welche Angebote gibt es schon?

Und wir müssen überlegen:

  • Was muss noch besser werden?
  • Welche Hilfen werden noch gebraucht?
  • Welche neuen Angebote muss es geben?

Das wollen wir machen:

  • Es soll keine Hindernisse geben.
    Wenn Menschen etwas erledigen wollen.
    Zum Beispiel:
    • Wenn sie zum Amt wollen oder zur Bank.
    • Wenn sie in die Schule
      oder in den Kindergarten gehen.
      Oder in die Bücherei.
    • Wenn sie ins Krankenhaus müssen
      oder zur Polizei wollen.

    • Wenn sie mit dem Bus oder der Bahn fahren.
    • Wenn sie Sport machen wollen
      oder zu Freizeit-Angeboten gehen.

In schwerer Sprache heißt das:
Barriere-Freiheit bei öffentlichen Gebäuden,
Wegen und Verkehr


  • Menschen mit Behinderung
    und Menschen, die Pflege brauchen,
    sollen zu Hause wohnen können.
    Wenn sie das wollen.
    Es ist egal,

    wie viel Unterstützung die Menschen brauchen.
    Die Menschen müssen nicht ins Heim.
  • Wenn Menschen Unterstützung brauchen:
    Dann soll es viele Angebote geben.
    Die Angebote sollen gut und schnell erreichbar sein.
    Zum Beispiel:

    • Beratungs-Stellen
    • Pflege-Dienste
    • Betreuungs-Stellen

Die Angebote werden von Fach-Leuten gemacht.
Die Fach-Leute kümmern sich gut um alle Fragen.

Unser Teilhabe-Plan gilt für alle Menschen mit Behinderung.
Es ist egal, wie alt die Menschen sind.

Gesetze
Für die neue Teilhabe-Planung
müssen wir uns an Gesetze halten.

  • Eine Unterstützung vom Amt
    heißt in schwerer Sprache:
    Eingliederungs-Hilfe.
    Die Eingliederungs-Hilfe ist
    für Menschen mit Behinderung.
    Für die Eingliederungs-Hilfe
    gilt dieses Gesetz:

    Sozial-Gesetz-Buch 12
    In dem Gesetz steht die Eingliederungs-Hilfe
    bei diesem Zeichen:
    §§ 53, 54
  • Für Menschen, die Pflege brauchen,
    heißt das Gesetz in schwerer Sprache:

    Landes-Gesetz zur Sicher-Stellung und Weiter-Entwicklung
    der pflegerischen Angebots-Struktur

    Die Abkürzung für das Gesetz ist:
    LPflegeASG

Wie sieht der Teilhabe-Plan aus:

Wir machen einen Plan für mehrere Orte.
Diese Orte nennen wir:
Sozial-Räume
In unserem Land-Kreis gibt es
diese 4 Sozial-Räume:

  • Adenau und Altenahr
  • Bad Breisig und Brohltal
  • Remagen und Sinzig
  • Bad Neuenahr-Ahrweiler und Grafschaft

Wer hilft bei dem Plan?

  • Menschen von der Kreis-Verwaltung Ahrweiler
  • Professoren und Mitarbeiter von der Uni in Siegen

Diese Gruppen helfen auch bei dem Plan:

  • Fach-Leute für Pflege
  • Fach-Leute von der Behinderten-Hilfe
  • Selbsthilfe-Gruppen
  • Menschen mit Behinderung und Menschen, die Pflege brauchen

Wie lange brauchen wir für den Plan?

2 Jahre

Im September 2016 haben wir angefangen.

In den 2 Jahren wollen wir viel machen:

  • Wir prüfen zum Beispiel:
    • Wie ist die Barriere-Freiheit in den Sozial-Räumen?
    • Welche Unterstützungs-Angebote gibt es schon?
  • Wir machen Gesprächs-Runden mit Fach-Leuten
    und mit Menschen mit Behinderung
    und mit Menschen, die Pflege brauchen.
  • Wir schreiben viele Sachen auf:
    • Was muss noch gemacht werden?
      Damit alle Menschen gut teilhaben können.
  • Wir schreiben Berichte über unsere Arbeit.
    Den ersten Bericht gibt es im Sommer 2017.
    Den zweiten Bericht gibt es im Sommer 2018.

Im September 2018 wollen wir
mit dem Plan fertig sein.
Dann gibt es eine Veranstaltung.
Dort berichten wir von dem Plan.
Jeder kann dabei sein.


Die Übersetzung ist von:
EULE. Büro für leichte Sprache c/o ZsL Mainz e.V., Rheinallee 79-81, 55118 Mainz

Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Text und Bilder sind geprüft von:
Prüf-Gruppe von EULE. Büro für leichte Sprache

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