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Freitag, 16. Januar 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 10 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

45.000 Bescheide für Abfallgebühren kommen Ende Januar

Beträge werden auch 2015 nicht erhöht – Änderungen bitte schriftlich mitteilen

Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2015.

Ende Januar versendet der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2015. Erfreulich: Auch in diesem Jahr werden die Abfallgebühren nicht erhöht. Damit sind die Müllgebühren im AW-Kreis seit acht Jahren stabil.

Besonders in der ersten Woche nach dem Versand gehen bei der Veranlagungsstelle des AWB sehr viele telefonische Anfragen ein. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen häufig besetzt sind oder der zuständige Sachbearbeiter nicht unmittelbar zu erreichen ist.

Der AWB empfiehlt daher, mögliche Änderungen am besten schriftlich – per Brief, Fax oder E-Mail – mitzuteilen und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben. Auf diese Weise können Änderungen schnell erfasst und bearbeitet werden.

Solche geänderten Daten betreffen beispielsweise Adressen, Namen, Eigentumswechsel oder sonstige Änderungen, die sich auf die Gebühren auswirken, höhere oder niedrigere Personenzahlen im Haushalt durch Zu- oder Fortzüge sowie Geburten oder Todesfälle.

Die neuen Daten werden dann in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später automatisch verschickt wird.

Zur Zahlung sollte man den Überweisungsträger nutzen, der dem Gebührenbescheid beigefügt ist. Der Überweisungsträger ist maschinell lesbar und ermöglicht das zügige Verbuchen des Zahlungseingangs. Auf handgeschriebene Überweisungsträger sollte man möglichst verzichten.

Um einen verspäteten Zahlungseingang zu vermeiden, kann ebenfalls dem Gebührenbescheid beiliegendes SEPA-Mandat benutzt werden. Diese muss schriftlich erteilt werden (ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck an den AWB zurücksenden) und kann jederzeit widerrufen werden. Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden.

Informationen und Ansprechpartner auf der Internetseite des AWB: www.awb-ahrweiler.de/Info-Center/Ansprechpartner.

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