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Freitag, 13. November 2015

HINWEIS (Veröffentlichung vor 9 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Sieben Veranstaltungen in Remagen bestätigt

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat sieben Veranstaltungen bestätigt, die jeweils für Samstag, 21. November, in Remagen angemeldet wurden.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat sieben Veranstaltungen bestätigt, die jeweils für Samstag, 21. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um vier stationäre Kundgebungen und drei Aufzüge. Das berichtet die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung in einer Pressemeldung.

Die Themen der vier Kundgebungen sind: „Zielparty, Spendenlauf Rechts gegen Rechts“; „Gegen jeden Antisemitismus und Rassismus“; „Mahnwache zur Erinnerung der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus“. Außerdem findet auch in diesem Jahr die Verhüllung der Schwarzen Madonna statt.

Die drei Aufzüge tragen die Titel: „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“; „NS-Verherrlichung stoppen! Solidarität mit allen Geflüchteten – Rechtsextremismus bekämpfen“; „Historischer Gedenkspaziergang in der Stadt Remagen; Spuren des Widerstandes gegen den Faschismus in Remagen“.

Die Bescheide sind mit einer Reihe von Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden.

Der Kreis kann den „Gedenkmarsch“ aufgrund mehrerer Gerichtsurteile nicht verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

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