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Freitag, 19. August 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Juni-Unwetter: Anträge auf Elementarschäden stellen

Finanzhilfen möglich bei Existenzgefährdung und nicht versicherbaren Schäden

Personen und Betriebe, die von den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler existenzbedrohend betroffen sind, können bis 7. September 2016 Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden)

Personen und Betriebe, die von den Juni-Unwetterereignissen im Kreis Ahrweiler existenzbedrohend betroffen sind, können bis 7. September 2016 Anträge auf finanzielle Unterstützung nach der Verwaltungsvorschrift Elementarschäden (VV Elementarschäden) des Landes Rheinland-Pfalz stellen. Auf diese von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) genannte Frist macht die Kreisverwaltung Ahrweiler aufmerksam.

Privatgeschädigte, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Betriebe im AW-Kreis können diese Finanzhilfen bei den Verwaltungen der Städte und Verbandsgemeinden sowie der Gemeinde Grafschaft beantragen. Die VV Elementarschäden greift nur bei existenzgefährdenden Schäden und solchen, die nicht versicherbar sind.

Die Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der ADD (www.add.rlp.de, „Aktuelles“, „Elementarschäden“). Auf der Startseite der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de stehen „Infos zu Unwetterschäden“ mit einem Link zur ADD.

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