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Freitag, 7. Oktober 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Weinbau: Rodung der Umstrukturierungsflächen ab sofort möglich

Betriebe, die an der Umstrukturierungsmaßnahme im Weinbau teilnehmen, können ab sofort mit der Rodung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beginnen.

Betriebe, die an der Umstrukturierungsmaßnahme im Weinbau teilnehmen, können ab sofort mit der Rodung ihrer landwirtschaftlichen Flächen beginnen. Das teilt die Kreisverwaltung Ahrweiler für die Winzer im AW-Kreis mit.

Winzer konnten sich bis zum 31. Juli 2016 für das entsprechende EU-Förderprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2017 bewerben. Eine Voraussetzung zum Erhalt von Fördergeldern ist die Vorortkontrolle der Fläche vor Rodungsbeginn. Diese Kontrollen sind jetzt abgeschlossen, so dass mit der Rodung begonnen werden kann – mit wenigen Ausnahmen. Die vom Rodungsverbot betroffenen Winzer wurden von der Kreisverwaltung vorab telefonisch informiert. Die schriftliche Rodungsgenehmigung oder -ablehnung kommt in den nächsten Tagen.

Das EU-Umstrukturierungsprogramm bietet Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung auf eine moderne Bewirtschaftung umzustellen und auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten.

Info: Kreisverwaltung Ahrweiler: Ruf 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.

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