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Freitag, 28. Oktober 2016

HINWEIS (Veröffentlichung vor 8 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Fünf Veranstaltungen in Remagen bestätigt

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat fünf Veranstaltungen bestätigt, die jeweils für Samstag, 12. November, in Remagen angemeldet wurden.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat fünf Veranstaltungen bestätigt, die jeweils für Samstag, 12. November, in Remagen angemeldet wurden. Es handelt sich um drei stationäre Versammlungen und zwei Aufzüge. Das berichtet die für das Versammlungsrecht zuständige Kreisverwaltung in einer Pressemeldung.  

Eine stationäre Kundgebung trägt die Bezeichnung „Gedenkkundgebung zur Erinnerung an die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus“. Bei einer weiteren Versammlung wird die Verhüllung der Schwarzen Madonna vorgenommen. Die dritte stationäre Versammlung heißt „Lauf der Demokratie statt Verdrehung der Geschichte an historischen Orten durch Neonazis! Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!“. Hierbei wird zusätzlich der „Lauf der Demokratie“ durchgeführt. 

Die Themen der beiden Aufzüge lauten: „Gedenkmarsch für die Toten in den alliierten Rheinwiesenlagern“ und „NS Verherrlichung stoppen! Rechtsterrorismus bekämpfen – Genug ist Genug!“.  

Die Kreisverwaltung hat ihre Bescheide mit einer Reihe von Auflagen und Hinweisen verbunden, unter anderem: Verbot von volksverhetzenden und rassistischen Äußerungen, Waffentrageverbot, Uniformverbot, Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie die Auflage, dass die vorgeschriebenen Demonstrationswege eingehalten werden müssen. 

Der Kreis kann den „Gedenkmarsch“ aufgrund mehrerer Gerichtsurteile nicht verbieten. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte die entsprechende Veranstaltung im November 2011 für rechtmäßig erklärt und damit ein zuvor verhängtes Verbot des Kreises aufgehoben.

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