Freitag, 30. Juni 2017
Landwirte dürfen Ackerbrachen für Viehfutter nutzen
Wegen der Trockenheit im Frühjahr dürfen Landwirte ihre brachliegenden Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen.
Wegen der Trockenheit im Frühjahr dürfen Landwirte ihre brachliegenden Ackerflächen zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Die Kreisverwaltung Ahrweiler erklärt Einzelheiten.
Die Ausnahmeregelung gilt ab 1. Juli 2017 für brachliegende Flächen in Rheinland-Pfalz von Landwirten, die beim Antrag von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (Greening) verpflichtet sind. Konkret geht es um die Nutzung brachliegender Ackerflächen (Nutzcode 062) und Feldränder (Nutzcode 058) zur Beweidung mit Tieren oder zur Schnittnutzung für Futterzwecke.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, die Zugangsvoraussetzungen für das Rentenbank-Programm zu ergänzen. Damit könnten Betriebe, die aufgrund der Trockenheit starke Umsatzeinbußen oder zusätzliche Kosten für Futter zu verkraften haben, das zinsgünstige Darlehensangebot der Rentenbank nutzen. Angeboten werden Ratendarlehen mit einer Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren.
Info: Kreisverwaltung Ahrweiler, Landwirtschaftsbehörde, Ruf 02641/975-288 und 975-323, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de und Hans-Peter.Schaup@kreis-ahrweiler.de.