Breadcrump

Donnerstag, 11. Oktober 2018

HINWEIS (Veröffentlichung vor 6 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Zwischenfrüchte und Untersaaten dürfen zur Beweidung und zu Futterzwecken genutzt werden

Land erteilt Ausnahmegenehmigung

Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat Landwirten in bestimmten Gebieten genehmigt, Zwischenfrüchte und Untersaaten, welche als ökologische Vorrangflächen beantragt wurden, ab sofort zur Beweidung zu nutzen oder zu Futterzwecken zu mähen. Diese Genehmigung gilt auch für den Kreis Ahrweiler. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

Mit der Ausnahmegenehmigung reagiert das Ministerium auf die Futterknappheit, die aufgrund der lang anhaltenden Dürre in bestimmten Regionen in Rheinland-Pfalz entstanden ist.

Weitere Informationen dazu erteilt die Kreisverwaltung unter Telefon 02641/975-288.

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