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Freitag, 6. September 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Wahl des Integrationsbeirates

Stichtag: Wahlvorschläge müssen bis 9. September eingereicht werden

Am Sonntag, 27. Oktober, findet im Kreis Ahrweiler die Wahl des Beirates für Migration und Integration (Integrationsbeirat) statt. Dieser Beirat wird für fünf Jahre gewählt. Bis Montag, den 09. September, 18.00 Uhr, müssen die Wahlvorschläge bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorliegen.

Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Kreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen des Kreises vertreten. Der Beirat kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.

Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. In den Beirat werden im Kreis Ahrweiler elf Personen gewählt, so dass in jedem Wahlvorschlag höchstens 22 Kandidaten aufgeführt werden dürfen. Vordrucke für die Erstellung eines Wahlvorschlages findet man auf der Internetseite des Kreises www.kreis-ahrweiler.de unter dem Menüpunkt „Wahlen 2019“.

Einwohner mit Migrationshintergrund, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, sind allerdings nur wahlberechtigt, wenn sie sich in das Wählerverzeichnis bis zum 06. Oktober eintragen lassen. Gleiches gilt für ausländische Einwohner, die nicht im Kreis Ahrweiler gemeldet sind. Die Eintragung erfolgt bei der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung bzw. bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft. Dort bekommt man auch entsprechende Antragsformulare. Gewählt werden dürfen alle Einwohner des Kreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also neben allen ausländischen auch die deutschen Einwohner. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei Monate im Kreis wohnen.

Zu Fragen über die Wahl zum Integrationsbeirat des Kreises Ahrweiler stehen die Mitarbeiter des Wahlamtes in der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 02641/975-471 zur Verfügung.

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