Donnerstag, 19. Dezember 2019
Rebpflanzungen: Winzer können Anträge stellen
Winzer können ab Donnerstag, 2. Januar 2020 ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 31. Januar 2020. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2020. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW die Richtlinie und die Antragsformulare zum Download bereit.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert.
Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Sonja Axeler, Wilhelmstraße 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon 02641/975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.