Breadcrump

Dienstag, 14. Juli 2020

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Keine Barzahlung mehr möglich: Veterinäramt verschickt künftig Gebührenbescheide

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung nimmt ab 1. August 2020 kein Bargeld mehr an. Bisher wurden die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für die Trichinenuntersuchung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Veterinäramts bar bezahlt. Dies ist künftig nicht mehr möglich. Stattdessen versendet das Veterinäramt quartalsweise Gebührenbescheide per Post. Die Beträge sollen anschließend auf das Konto der Kreisverwaltung Ahrweiler überwiesen werden.

Die Änderung betrifft zum Beispiel Jäger, die die Gebühr für die Trichinenuntersuchung ab August nicht mehr gleichzeitig mit der Probe einreichen können. Das Veterinäramt bittet darum, die nötigen Wildursprungsscheine vollständig und leserlich auszufüllen, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung erfolgen kann. Rückfragen beantwortet Verena Baltes vom Veterinäramt unter Tel. 02641/975 245.

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