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Montag, 8. Februar 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 4 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Rund 4,5 Millionen Euro für den Brand- und Katastrophenschutz

Überörtlicher Bedarfsplan für kommende Dekade beschlossen

In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreis- und Umweltausschuss – auf Vorschlag von Landrat Dr. Jürgen Pföhler – dem Bedarfsplan des Brand- und Katastrophenschutzes für 2021 bis 2031 zugestimmt. So sollen in den kommenden zehn Jahren unter anderem Einsatzfahrzeuge für rund 4,5 Millionen Euro angeschafft werden, darunter ein Tanklöschfahrzeug speziell für Waldbrände sowie ein kreiseigenes Löschgruppenfahrzeug „Katastrophenschutz“.

Landrat Dr. Pföhler begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Der Anteil des Kreises beläuft sich nach Abzug der zu erwartenden Landesmittel auf mehr als 3,6 Millionen Euro – Geld, das wir für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerne in die Hand nehmen. Denn nur ein technisch gut ausgerüsteter Brand- und Katastrophenschutz kann letztendlich lebensrettende Hilfe leisten.“

Der Plan ist eine Fortführung des im Jahr 1981 erstellten Feuerwehrbedarfsplanes des Kreises sowie dessen dritter Fortschreibung von 2015. Die in den ursprünglichen Plänen vorgesehenen Beschaffungen sind inzwischen weitestgehend abgeschlossen. Veränderte Gefahrenlagen, vor allem Starkregenereignisse und Vegetationsbrände, machen das erweiterte Konzept sowie zusätzliche Anschaffungen jedoch notwendig.

Neben neuer Fahrzeuge plant der Brand- und Katastrophenschutz, dort wo es möglich und sinnvoll ist, die Einführung sogenannter Wechselladerfahrzeuge. Diese Fahrzeuge hätten den Vorteil, dass sie keine reinen Sonderfahrzeuge sind, sondern für verschiedene Einsatzzwecke eingesetzt werden können. Mittel- bis langfristig könnten so Arbeit, Zeit und Kosten eingespart werden.

„Mit unserem Konzept ist der Brand- und Katastrophenschutz des Kreises in den kommenden zehn Jahren bestens aufgestellt und für die Bewältigung möglicher Gefahren gut gerüstet. Gleichzeitig ist es aber wichtig, den Bedarfsplan regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls an sich ändernde Verhältnisse und Rahmenbedingungen anzupassen“, betont Kreisfeuerwehrinspektor Michael Zimmermann.

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