Wirtschaftswegebau und Unterhaltung
Der Neubau oder Ausbau von Wirtschaftswegen kann einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen, der einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf.
In wie weit die Maßnahme einen Eingriff darstellt und welche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich sind, wird im Einzelfall durch die untere Naturschutzbehörde geprüft.