Mittwoch, 11. Dezember 2024
2025: Abfallwirtschaftsbetrieb schlägt neues Kapitel auf
AWB wird Anstalt öffentlichen Rechts
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Ahrweiler (AWB) startet das neue Jahr mit einer neuen Organisationsform, um die Abfallentsorgung im Kreis noch zukunftsfähiger zu gestalten: Ab dem 1. Januar 2025 wird der AWB als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) geführt. Dies hat der Kreistag am 10. Oktober 2024 beschlossen. Mit dieser Änderung bleibt der AWB ein zuverlässiger Partner für Bürgerinnen und Bürger, gewinnt jedoch an Handlungsspielraum, um schneller auf neue Herausforderungen reagieren zu können.
Eine AöR ist eine eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts, die für öffentliche Aufgaben verantwortlich ist. Der AWB bleibt weiterhin ein 100-prozentiges Tochterunternehmen des Kreises Ahrweiler, agiert jedoch künftig organisatorisch außerhalb der Kreisverwaltung. Das ermöglicht kürzere Wege bei Entscheidungen, etwa bei gesetzlichen Änderungen oder technischen Innovationen.
Einnahmen und Ausgaben des AWB werden in einem eigenen Wirtschaftsplan geführt, was eine gezielte Planung von Projekten und Investitionen erleichtert. Die neue haushaltsrechtliche Unabhängigkeit stärkt zudem die Fähigkeit, erwirtschaftete Überschüsse direkt in nachhaltige und regionale Projekte zu investieren. Konkrete Beispiele sind: Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt der AWB etwa die Sammlung der Biotonnen, die bisher durch die Firma Remondis durchgeführt wurde. Gleichzeitig plant der Betrieb den Bau einer Bioabfallvergärungsanlage in Niederzissen. Diese Anlage wird Bioabfälle umweltfreundlich und regional verwerten und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der bewährte Service bleibt erhalten und wird durch die neue Rechtsform sogar verstärkt.
Werkleiter Sascha Hurtenbach erklärt: „Die Umwandlung zur AöR bietet auch die Chance, die Abfallwirtschaft im Kreis Ahrweiler flexibel und zeitgemäß zu gestalten. Mit der neuen Rechtsform bleiben wir ein sicherer kommunaler Arbeitgeber und gewinnen zusätzlich an Eigenständigkeit, um zukunftsweisende Projekte umzusetzen.“
Die Umstellung zur AöR ist kein Novum: Rund zehn weitere Abfallbetriebe in Rheinland-Pfalz arbeiten bereits erfolgreich in dieser Rechtsform. Die positiven Erfahrungen zeigen, dass eine AöR die Zusammenarbeit mit Partnern erleichtert, den Betrieb flexibler macht und die Umsetzung innovativer Projekte beschleunigt. Die Umstrukturierung des AWB ist damit ein wichtiger Schritt, um die Abfallentsorgung im Kreis Ahrweiler nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten.
Weitere Informationen unter www.meinawb.de.