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Freitag, 13. Januar 2017

HINWEIS (Veröffentlichung vor 7 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

45.000 Bescheide für Abfallgebühren kommen Ende Januar

Änderungen bitte schriftlich mitteilen – Beträge werden auch 2017 nicht erhöht

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) versendet Ende Januar rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2017.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Ahrweiler (AWB) versendet Ende Januar rund 45.000 Gebührenbescheide an Haushalte und Betriebe für 2017. Erfreulich: Auch in diesem Jahr werden die Abfallgebühren nicht erhöht. Damit sind die Müllgebühren im AW-Kreis seit zehn Jahren stabil.

Besonders in der ersten Woche nach dem Versand gehen bei der Veranlagungsstelle des AWB sehr viele telefonische Anfragen ein. Der AWB bittet um Verständnis, wenn Telefonleitungen häufig besetzt sind oder der zuständige Sachbearbeiter nicht unmittelbar zu erreichen ist.

Der AWB empfiehlt daher, mögliche Änderungen wie beispielsweise Adressen, Namen oder Eigentumsverhältnisse schriftlich mitzuteilen (E-Mail, Fax oder Brief) und für etwaige Rückfragen eine Telefonnummer anzugeben. Auf diese Weise kann der AWB die Änderungen schnell erfassen und bearbeiten. Die neuen Daten werden dann in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, der einige Wochen später automatisch verschickt wird. Die dem Grundstück zugeteilten Mülltonnen sind erstmals im Bescheid abgedruckt. Das dient der eigenen Überprüfung.

Die Abfallgebühren sind, wie in den vergangenen Jahren, je zur Hälfte zu den beiden Fälligkeitsterminen 1. März und 1. September zu entrichten. Die Gebühr muss also nicht in einer Summe beglichen werden. Der AWB weist aber darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung ein Prozent der Forderung pro Monat an Säumniszuschlägen zuzüglich Mahngebühren anfallen. Zeit und Wege erspart das Abbuchungsverfahren. Der AWB ist auch per Internet erreichbar: www.meinawb.de.

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