Förderung der medizinischen Versorgung im Kreis

Niederlassungsinitiative für angehende Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum

Zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ahrweiler vergibt der Landkreis jedes Jahr Stipendien an bis zu zwei Studierende der Medizin. Ziel ist es, die Studierenden finanziell zu unterstützen und ihre Bindung an den Kreis Ahrweiler zu stärken. Das Stipendium richtet sich an Medizinstudierende, die später im Kreis Ahrweiler ihre Facharztweiterbildung in Innerer oder Allgemeinmedizin absolvieren oder im Kreis Ahrweiler hausärztlich tätig sein wollen.

Was beinhaltet das Medizinstipendium des Landkreises Ahrweiler?

Die Studienförderung wird als grundsätzlich nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Förderung beträgt monatlich bis zu 500 EURO und endet maximal nach fünf Jahren.

Wer ist Antragsberechtigt?

Medizinstudierende, die

  • den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) nach der Approbationsordnung für Ärzte an einer deutschen Universität oder
  • eine vergleichbare Prüfung in einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz bestanden haben.

Welche Verpflichtungen gehen die Stipendiaten ein?

Die Stipendiaten verpflichten sich, nach Erteilung der Approbation im Kreis Ahrweiler hausärztlich tätig zu werden oder ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin im Kreis Ahrweiler zu absolvieren.

Die Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 10 Jahren. Im Falle einer Teilzeittätigkeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Antragsstellung

Die Förderung ist bis zum 31. Mai jeden Jahres für das Wintersemester des laufenden Jahres schriftlich zu beantragen.

Bitte lassen Sie uns Ihren Antrag postalisch an folgende Adresse zukommen:

Kreisverwaltung Ahrweiler
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Ihrem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung,
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität