Infektionsschutz

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) benötigen Sie, wenn Sie

  • gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich beschäftigt sind,
  • in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kindergärten, Schulen, Kinder-/Schülerhorte, Pflegeheime etc.) arbeiten,
  • im Rahmen eines Praktikums oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit Umgang mit Lebensmitteln haben, die an Dritte veräußert werden.

Die Belehrung kann webbasiert und ortsunabhängig durchgeführt werden. Gerne können Sie diesen Service unter folgendem Link nutzen:

Der Erwerb einer Lebensmittelbelehrung ist gebührenpflichtig.

Beantragen eines Duplikats

Haben Sie eine Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb der letzten 10 Jahre beim Gesundheitsamt Ahrweiler gemacht, können Sie bei Verlust Ihrer Bescheinigung ein Duplikat beantragen.

Die Gebühr für die Erstellung eines Duplikats beträgt 5€.