Kleinprojektefonds des KulTOURnetz

Das Projekt KulTOURnetz ist Teil des Programms „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken“ und fördert Teilhabe, Demokratiebildung und sozialen Zusammenhalt durch mobile Kulturangebote im Kreis Ahrweiler. Ziel des Projekts ist es, kulturelle Angebote direkt in die Gemeinden zu bringen – passgenau, niedrigschwellig und gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Das Projektbüro hat seinen Sitz in der Kreisvolkshochschule Ahrweiler. Projektträger ist der Landkreis Ahrweiler.

Fördermöglichkeit

Der Kleinprojektefonds des KulTOURnetz ermöglicht die Förderung kleiner, nicht kommerzieller Kulturprojekte, bei denen die aktive Beteiligung interessierter Menschen im Zentrum steht. Gefördert werden Projekte, die innerhalb eines Kalenderjahres im Landkreis Ahrweiler stattfinden. Pro Projekt können zwischen 500 und maximal 2.000 Euro beantragt werden. Die Gesamtausgaben eines Projekts dürfen maximal 4.000 Euro betragen, eine Ko-Finanzierung mit weiteren Mitteln ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Der Fonds richtet sich insbesondere an ehrenamtliche Initiativen und kleinere Akteur*innen, mit neuen Formaten und innovativen Ideen für Kunst- und Kulturveranstaltungen.

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind neben gemeinnützigen Organisationen wie Vereinen auch nicht gemeinnützige Körperschaften sowie natürliche Personen. Während gemeinnützige Organisationen die Mittel direkt erhalten können, erfolgt die Förderung bei nicht gemeinnützigen Körperschaften und Einzelpersonen über eine Kostenübernahme durch den Zuwendungsempfänger.

Nicht antragsberechtigt sind politische Parteien sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Antragstellende müssen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nicht kommerzielle Kulturprojekte in Dörfern und kleinen Städten des Landkreis Ahrweiler, die eine aktive Beteiligung interessierter Menschen ermöglichen, indem sie diese zum Beispiel in die Gestaltung des Projektes einbeziehen.
Die Projekte sollen folgende Merkmale berücksichtigen:

  • Beteiligungsansatz
  • künstlerische Formate, soziokulturelle Formate, Formate der kulturellen Bildung
  • offener Zugang und Wirkung ins Gemeinwesen: Veranstaltungen sollen öffentlich zugänglich sein und durch geeignete Maßnahmen bekannt gemacht werden.

Es werden z.B. Projekte zu folgenden Förderschwerpunkten gefördert:

  • Projekte von ehrenamtlichen Initiativen und kleinere Akteurinnen, mit neuen Formaten und innovativen Ideen
  • Beteiligungsprojekte, die einen besonderen künstlerischen Ansatz haben
  • Formate, die die Selbstwirksamkeit der Bürgerinnen unterstützen, z.B. durch aktive Bürgerbeteiligung in den Projekten
  • Projekte, die verschiedene und/oder unterrepräsentierte Zielgruppen einbeziehen, u.a. alte und junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund etc.
  • Projekte, die lokale Netzwerke ausbauen, z.B. zwischen Alteingesessenen und Neuzugezogenen etc.
  • Projekte zur Stärkung der Demokratiebildung

Förderfähig sind zum Beispiel partizipative Formate wie Theaterstücke, Mitmach-Konzerte, Ausstellungen, Erzählcafés, Zukunftswerkstätten oder andere Beteiligungsprojekte.

Es können nur Projekte gefördert werden, mit denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen wurde.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte in städtischen Ballungszentren
  • Projekte städtischer Initiativen ohne beteiligte Akteur*innen in ländlichen Regionen
  • Projekte mit kommerziellen Absichten oder die vorrangig Einzelinteressen dienen
  • Projekte, die den Förderzielen von Aller.Land entgegenwirken
  • Produktion von Kunstwerken oder Publikationsvorhaben ohne öffentlichen Zugang oder Veranstaltungsbezug
  • bereits bestehende regelmäßige Veranstaltungsreihen ohne spezifischen Projektcharakter (z.B. Jahresprogramme, Tourneen, Weihnachtsmärkte, Stadtfeste)

Antrag und Abwicklung

Der Antrag kann durch ausfüllen des Antragsformulars und Zusendung per Post

  • Kreisverwaltung Ahrweiler
    Abteilung 1.3 – Wirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung
    Frau Jule Wölk
    Wilhelmstraße 24-30
    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

oder per Mail

gestellt werden:

Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen im Kleinprojektefond für gemeinnützige Organisationen sowie nicht gemeinnützige Körperschaften und natürliche Personen, die bei positiver Rückmeldung nach Antragstellung wirksam werden.

  • Anlage A1: Bestimmungen Kleinprojektfonds (Gemeinnützige)
  • Anlage A2: Bestimmungen Kleinprojektfonds (Nicht gemeinnützige)

Pro Kalenderjahr ist nur eine Förderung pro Antragstellendem möglich.
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Die Entscheidung über die Förderung wird durch eine Fachjury getroffen.

Nach Projektabschluss muss ein Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und Belegliste eingereicht werden. Bei nicht gemeinnützigen Körperschaften und natürlichen Personen kann die Auszahlung nur durch die direkte Auszahlung von Kosten an den Rechnungssteller geschehen.
Die Einreichung des Verwendungsnachweises muss spätestens bis zum 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

  • Sach- und Honorarkosten
  • Fahrt- und Übernachtungskosten (nach Bundesreisekostengesetz)
  • Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit
  • GEMA- oder ähnliche Abgaben

Nicht förderfähig sind z.B.

  • Speisen und Getränke
  • Personalkosten, laufende Betriebskosten, investive Maßnahmen bzw. größere Anschaffungen (>800 €)

Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken. „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ ist ein Programm für Kultur, Beteiligung und Demokratie. Es richtet sich an ländliche, insbesondere strukturschwache ländliche Regionen in ganz Deutschland. Gefördert wird „Aller.Land“ durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Programmpartner ist das Bundesministerium des Innern (BMI). Der Bund stellt für das Programm von 2023 bis 2030 insgesamt 69,4 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) sowie aus Mitteln der bpb zur Verfügung.