Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Die Umwelthygiene und der Infektionsschutz gehören zu einem Sachbereich des Gesundheitsamtes Ahrweiler.
Unsere Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure, Ärztinnen und Ärzte begehen und kontrollieren eine Vielzahl an Einrichtungen und Anlagen. Darunter z.B. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Altenheime und Pflegeeinrichtungen. Zudem werden gewerbliche Betriebe wie Piercing- und Tattoo Studios in hygienischer Hinsicht besichtigt.
Darüber hinaus ist der Sachbereich für die Ermittlung und Eindämmung von Infektionsketten zuständig. Wird dem Gesundheitsamt durch einen behandelnden Arzt oder dem untersuchenden Labor eine infektiöse Krankheit gemeldet, erfolgt die Kontaktaufnahme mit der erkrankten Person durch einen unserer Hygienekontrolleurinnen oder Hygienekontrolleure. Daneben werden Kontaktpersonen ermittelt und anschließend über die weiteren Schritte aufgeklärt. Zudem werden sie zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen beraten.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Trinkwasser- und Badewasserhygiene. Hierzu besichtigen und kontrollieren die Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure z.B. Wasserwerke und deren Anlagen, Hallen- und Freibäder sowie gewerbliche und private Trinkwasserbrunnen. Vor Ort werden Wasserproben entnommen, um diese in speziellen Labors auf ihre Zusammensetzung untersuchen zu lassen und hinsichtlich der vorgeschriebenen Wasserqualität zu prüfen.
Der Bereich Umwelthygiene und Infektionsschutz gliedert sich in folgende Themenschwerpunkte:
- Hygieneaufsicht über Krankenhäuser und Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, Schulen sowie andere Gemeinschaftseinrichtungen
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Tuberkulosefürsorge
- Trinkwasserüberwachung
- Überwachung der Schwimmbäder und Badegewässer
- Gesundheitliche Bewertung von Schadstoffen und Mikroorganismen aus der Umwelt
- Beurteilung der Gefährdung durch Schadstoffe aus der Umwelt
- Stellungnahme in Baugenehmigungsverfahren und Bauleitverfahren
- Siedlungs- und Wohnungshygiene
- Leichen- und Bestattungswesen