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Dienstag, 5. Oktober 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 3 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten für Futternutzung zugelassen

Landwirte im Kreis Ahrweiler können ab sofort ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten zur Beweidung nutzen oder zu Futterzwecken mähen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die extremen Regenfälle und Überflutungen haben die Futterversorgung für viele tierhaltende Betriebe deutlich erschwert. Mit der Freigabe der Vorrangflächen will das Landwirtschaftsministerium dazu beitragen, einen Futterengpass für die betroffenen Landwirte zu verringern. Die Maßnahme gilt für alle Zwischenfrüchte und Untersaaten, die nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit Paragraph 31 Absatz 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als im Umweltinteresse genutzte Flächen bei den Direktzahlen ausgewiesen wurden. Die Zwischenfrüchte und Untersaaten sind auch bei einer Futternutzung bis einschließlich 14. Januar 2022 auf der Fläche zu belassen.

Die Voraussetzungen für die Futternutzung der genannten Zwischenfrüchte und Untersaaten wurden mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 17. September 2021 geschaffen. Die Verordnung wurde am 21. September 2021 veröffentlicht und ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.

Das Land hatte bereits im Juli dieses Jahres Grünflächen, die als ökologische Vorrangflächen vorgehalten werden, zur Beweidung und zum Mähen freigegeben. Nun dürfen auch Flächen, auf denen Zwischenfrüchte gesät wurden, zur Futterversorgung genutzt werden.

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