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Die Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung informiert Sie in der aktuellen Ausgabe des Newsletters über Impact Talks – Der Business Talk für grüne Impulse aus der Region;  Beschäftigung schwerbehinderter Menschen; den .Start.in.RLP. - das Gründungsstipendium; Welcome @ IHK – Informieren. Netzwerken. Erfolgreich starten.; EENergy: Branchenoffenes Förderprogramm für mehr Energieeffizienz; Ideenwettbewerb RLP; Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld.

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1. Impact Talks – Der Business Talk für grüne Impulse aus der Region 

Die Unternehmen P21 und Form und Raum öffnen zum zweiten Mal ihre Türen für die Impact Talks – dem Business-Talk für grüne Impulse aus der Region. 

Die Agentur für Markenkommunikation und der Messebauer aus der Grafschaft etablieren mit Unterstützung der Wirtschafts- und Tourismusförderung des Kreises ein Netzwerk-Event für Nachhaltigkeit. 

An alle, die Bock auf Zukunft haben: Hier wird sie diskutiert.

Bei Kaffee und Frühstück gibt es Inspiration, Austausch und Vernetzung von und für Unternehmen aus dem Kreis Ahrweiler und darüber hinaus. Mit echten Geschichten vom Ins-Machen-Kommen, Zweifeln, Lernen und Weitergehen. Geschäftsführer:innen, Nachhaltigkeitsverantwortliche und Entscheider:innen aus Unternehmen der Region nutzen die Impact Talks, um ihr Wissen entscheidend zu erweitern und gezielte Impulse für ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu erhalten. 

🗓️ 30.01.2025 - kostenfreie Teilnahme
🕘 09:00 – 13:00 Uhr
📌 Carl-Bosch-Straße 11–13, 53501 Grafschaft

Weitere Informationen zum Programm und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.

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2. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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3. Start.in.RLP. - Das Gründungsstipendium

Das Gründungsstipendium Start.in.RLP. soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende begleiten, ihre Geschäftsidee in einem innovativen, kreativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.

Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende, die in der Vergangenheit bereits für ein Gründungsvorhaben das Gründungsstipendium RLP erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden. Der Unternehmenssitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht anderweitig bereits unternehmerisch tätig sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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4. Welcome @ IHK – Informieren. Netzwerken. Erfolgreich starten.

Am 18. März 2025 lädt die IHK Koblenz Sie ab 16:30 Uhr zu ihrem Welcome Event ein. Eine Veranstaltung speziell für neue Mitglieder – aber offen für alle. Als Neumitglied der IHK stellen sich Ihnen sicher viele Fragen. Was macht die IHK? Wie kann mich die IHK unterstützen? Wie profitiere ich von der Mitgliedschaft? Wenn Sie die IHK also schon immer einmal persönlich kennenlernen wollten, sind Sie hier genau richtig!

Unter dem Motto „Informieren. Netzwerken. Erfolgreich starten.“ erhalten Sie bei dieser Veranstaltung bei der IHK in Koblenz, Schlossstraße 2, 56068 Koblenz, Einblick in die IHK und Ihre Leistungen. Zudem werden an diesem Tag Workshops zu Themen wie Kundengewinnung, Marketing, Digitalisierung, Fördermittel und Rechtsthemen angeboten. Das Netzwerken untereinander bildet dann den Abschluss einer erfolgreichen Veranstaltung.

Weitere Details zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur kostenlosen Anmeldung finden Sie hier.

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5. EENergy: Branchenoffenes Förderprogramm für mehr Energieeffizienz

Für alle kleinen und mittleren Unternehmen, die ihre Energieeffizienz messbar steigern wollen, bietet das branchenoffene Förderprogramm EENergy tatkräftige Unterstützung - nicht nur bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen, sondern auch mit einer attraktiven 100 %-Förderung von bis zu 10.000 Euro!

Wer kann einen Förderantrag stellen?

  • Das Unternehmen erfüllt die europäischen KMU Kriterien
  • Die Energiekosten im Unternehmen stellen einen wesentlichen Anteil der Ausgaben dar
  • Das geplante Projekt führt zu einer Energieeinsparung von mindestens 5 %.
  • Mit den Maßnahmen wurde noch nicht begonnen

Wie läuft das Verfahren konkret ab?

  • Interessenten nehmen zunächst Kontakt mit dem Nachhaltigkeitsberater des Enterprise Europe Network (EEN) auf.
  • Der Nachhaltigkeitsberater unterstützt bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Energieeffizienz-Aktionsplans und bei der Antragstellung im Rahmen der EENergy-Ausschreibung.
  • Aus allen fristgerecht eingereichten und förderfähigen Anträgen werden per Zufallsprinzip Unternehmen ausgewählt, die einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten. Im letzten Jahr war das jeder zweite Antragsteller!

Antragsfrist: 28. Februar 2025

Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

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6. Ideenwettbewerb RLP – Noch bis zum 28. Februar bewerben

Der Ideenwettbewerb Rheinland-Pfalz bietet allen Rheinland-Pfälzer*innen eine Plattform zur Präsentation ihrer Ideen. Dazu gehören Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, die innovativ sind, bestehende Ideen signifikant weiterentwickeln oder die es in dieser Art und Weise noch nicht gibt. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Ideen.

Sie haben eine oder mehrere innovative Ideen? Ideen können Produkte, neuartige Dienstleistungen oder auch Verfahren sein. Diese sollten sich in Innovationen oder Weiterentwicklungen ausdrücken, die in einem Geschäftsfeld, Unternehmen oder Umfeld angesiedelt sind und in dieser Form noch nicht existieren. Dann bewerben Sie sich beim Ideenwettbewerb Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Teilnahme finden Sie hier.

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7. Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert

Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Die Verordnung zur verlängerten Bezugsdauer trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2025 gültig.

Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Betriebe können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Darin muss der Grund der Verlängerung erläutert werden und warum der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend ist.

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Kurzarbeit möglichst früh zu beenden oder zu reduzieren. Daher sollten Unternehmen im Verlängerungsantrag ausführen, welche Maßnahmen sie zur Beendigung der Kurzarbeit eingeleitet haben und welche Anpassungen bzw. weiteren Maßnahmen geplant sind.

Tritt der Arbeitsausfall 2025 erstmalig im Betrieb auf, endet der Bezugszeitraum regulär nach zwölf Monaten. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen ist. Grund hierfür muss ein vorübergehender Arbeitsausfall sein. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beläuft sich bei Beschäftigten auf 60 Prozent ihres ausgefallenen Nettoentgelts bzw. 67 Prozent bei Eltern.

Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Betriebe den Arbeitsausfall spätestens in dem Monat bei der Agentur für Arbeit anzeigen, in dem er auftritt. Die Arbeitsagentur teilt dem Betrieb daraufhin mit, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. In diesem Fall zahlt der Betrieb jeden Monat das Arbeitsentgelt für Arbeitsstunden bzw. in Vorleistung das Kurzarbeitergeld für ausgefallene Arbeitsstunden aus. Im Nachgang muss der Arbeitgeber innerhalb von drei Kalendermonaten das Kurzarbeitergeld beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie hier.

Darüber hinaus steht Ihnen bei Fragen zu den oben genannten Themen auch die Servicestelle Förderprogramme der Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung gerne zur Verfügung, Ansprechpartner: Timo Schäfer, Telefon: 02641/975-373, E-Mail: Timo.Schaefer@kreis-ahrweiler.de. 

Sie haben eine Ausgabe des Newsletters verpasst oder gelöscht? Kein Problem! Hier können Sie die bereits veröffentlichten Newsletter jederzeit abrufen und lesen.

Möchten Sie sich vom Newsletter der Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung abmelden? Dann Schreiben Sie uns an Wirtschaftsfoerderung@kreis-ahrweiler.de oder antworten Sie einfach auf diese E-Mail.

Mit den besten Grüßen
Ihr Team der Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung

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