Die Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung informiert Sie in der aktuellen Ausgabe des Förder-Newsletters über nachfolgende Themen:

  1. Strahlemann Talent Company – Fachraum für Berufsorientierung;
  2. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ;
  3. Unterstützung für Unternehmen: Die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA);
  4. IHK-Stammtisch Unternehmensnachfolge;
  5. Informationsveranstaltung zu Hochbau-Maßnahmen in der VG Altenahr;
  6. Der Große Preis des Mittelstandes.

 

1. Strahlemann Talent Company – Fachraum für Berufsorientierung

Suchen Sie motivierte Nachwuchskräfte – und merken zugleich, wie schwierig es geworden ist, passende Auszubildende zu finden? Der Fachkräftemangel ist real: Immer mehr Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt, gleichzeitig finden viele Jugendliche keinen passenden Einstieg ins Berufsleben. Orientierung, Praxisnähe und direkte Einblicke in die Arbeitswelt – genau das fehlt ihnen oft.

Die Barbarossaschule in Sinzig und die Strahlemann-Stiftung planen die Einrichtung einer Strahlemann Talent Company in Sinzig – ein moderner Fachraum für Berufsorientierung, der Schule und Unternehmen nachhaltig miteinander verbindet.

Und hier kommen Sie ins Spiel: Als Kooperationspartner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausbildungsberufe sichtbar zu machen – über die Job Wall, Workshops, Betriebspräsentationen oder individuelle Aktionen. So bringen Sie Ihre Branche näher an die Jugendlichen und stärken gleichzeitig Ihre Nachwuchsgewinnung.

Die Strahlemann Stiftung lädt herzlich zur Infoveranstaltung im Rahmen eines Unternehmerfrühstücks ein:

🗓️  Freitag, 09.01.2026
🕘 10:30 – 12:00 Uhr
 📍  Mensa der Barbarossaschule, Werner-Lücke-Str.1, 53489 Sinzig

Ansprechpartner ist Herr Alexander Hübner, E-Mail: alexander.huebner@strahlemann-stiftung.de. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier.

 

2. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. 

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Der Arbeitgeber-Service steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 555520 erreichbar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

3. Unterstützung für Unternehmen: Die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA)

Fachkräfte finden und langfristig binden – für viele Unternehmen eine zentrale Herausforderung. Die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA) Rheinland-Pfalz stehen Betrieben beratend zur Seite, wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf geht.

Die EAA bieten kostenlose und individuelle Beratung, um Unternehmen bei nachfolgenden Themen zu unterstützen:

  • Einstellungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf
  • Zugang zu finanziellen Förderungen – z. B. Eingliederungszuschüsse, Investitionshilfen oder Lohnkostenzuschüsse
  • Anpassung des Arbeitsplatzes sowie Unterstützung bei bürokratischen Fragen und Förderanträgen
  • Begleitung im Arbeitsalltag, um eine nachhaltige Integration zu gewährleisten

Das vom Land Rheinland-Pfalz geförderte Projekt hilft Unternehmen dabei, von den Potenzialen einer vielfältigen Belegschaft zu profitieren und sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren. Interessierte Unternehmen können sich unverbindlich beraten lassen. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerinnen: 
Melanie Giffels & Iris Correll
Bildungswerk der rheinland-rheinhessischen Wirtschaft gGmbH
Poststraße 15, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tel. 02641/916 9255, E-Mail: reha-ahr@bwrw.de. 

4. IHK-Stammtisch Unternehmensnachfolge

Der erfolgreiche Wechsel in der Unternehmensleitung ist entscheidend für das Fortbestehen vieler Betriebe in unserer Region – und damit auch für den Erhalt zahlreicher Arbeitsplätze. Die Sicherung einer gelungenen Unternehmensnachfolge ist daher ein zentrales wirtschaftspolitisches Anliegen.

Aktuell stehen insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Handel, Industrie und Gastronomie im Kreis Ahrweiler vor der Herausforderung, eine geeignete Nachfolge zu finden. Gleichzeitig sollen Menschen mit Gründungsinteresse ermutigt werden, diesen Weg als Chance zu sehen und bestehende Betriebe weiterzuführen.

Um beide Seiten künftig noch besser zusammenzubringen, baut die IHK derzeit einen Pool von Nachfolgeinteressierten auf. Wenn Sie sich grundsätzlich vorstellen können, einen Betrieb zu übernehmen – oder wenn Sie ein Unternehmen führen, das perspektivisch übergeben werden soll –, freut sich die IHK auf Ihre Kontaktaufnahme. Auch wenn Sie am folgenden Termin verhindert sind, können Sie sich gerne melden.

📅 Mittwoch, 3. Dezember 2025
🕕 18:00 – 21:00 Uhr
 📍  Brauhaus Remagen, Rheinpromenade 44, 53424 Remagen

Nutzen Sie den Stammtisch, um sich mit Gleichgesinnten, Expertinnen und Experten sowie potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern in ungezwungener Atmosphäre auszutauschen. Für einen lockeren Einstieg in den Abend übernimmt die IHK das erste Getränk. Weitere Verzehrkosten tragen die Teilnehmenden selbst.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 1. Dezember 2025 hier an. 

5. Informationsveranstaltung zu Hochbau-Maßnahmen in der VG Altenahr

Die Verbandsgemeinde Altenahr lädt alle Interessierten herzlich dazu ein, bei einer Online-Informationsveranstaltung mehr über verschiedenen Wiederaufbau-Maßnahmen aus dem Bereich Hochbau in der Verbandsgemeinde zu erfahren – insbesondere zu Schulen und Feuerwehrhäusern: 

🗓️  Donnerstag, 04.12.2025
🕘 17:30 – 18:30 Uhr 
📍  Online auf WebEx 

Im Anschluss besteht Raum für Fragen an Mitarbeitende der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr sowie des Projektsteuerers Julius Berger International. Die Informationsveranstaltung wird mit dem Videokonferenz-Tool WebEx organisiert. Hier können sich Interessierte für die Teilnahme anmelden.

6. Der Große Preis des Mittelstandes

Der Wettbewerb wird jährlich im November von der Oskar-Patzelt-Stiftung ausgeschrieben und gehört deutschlandweit zu den begehrtesten Wirtschaftsauszeichnungen.

Es werden Kommunen und Verbände, Institutionen sowie Firmen aufgefordert, hervorragende mittelständische Unternehmen zum Wettbewerb zu nominieren. Dabei können Unternehmen aus Industrie, Dienstleistungen, Handel, Handwerk und Gewerbe nominiert werden. Zusätzlich werden Sonderpreise ausgelobt für den „Premier“ und „Premier-Finalisten“, für die „Kommune des Jahres“ und die „Bank des Jahres“. Die jeweilige Auswahl der Preisträger und Finalisten treffen zwölf Regionaljurys und eine Abschlussjury. In jeder Wettbewerbsregion können jeweils drei Unternehmen als Preisträger und fünf weitere als Finalisten ausgezeichnet werden.

Der Große Preis des Mittelstandes soll Respekt und Achtung vor der unternehmerischen Verantwortung fördern und dadurch zu einer Kultur der Selbstständigkeit ganz nach dem Motto „Gesunder Mittelstand-Starke Wirtschaft-Mehr Arbeitsplätze“ beitragen. Zudem sollen Erfolge engagierter Unternehmerpersönlichkeiten popularisiert werden, um eine Netzwerkbildung im Mittelstand zu fördern.

Mehr zu den Wettbewerbskriterien und den einzelnen Nominierungsstufen finden sie hier.

Sollten Sie Interesse an einer Nominierung haben, so nehmen Sie gerne Kontakt mit der Kreiswirtschaftsförderung auf. 

Darüber hinaus steht Ihnen bei Fragen zu den oben genannten Themen auch die Servicestelle Förderprogramme der Kreiswirtschaftsförderung gerne zur Verfügung, Ansprechpartner: Timo Schäfer, Telefon: 02641/975-373, E-Mail: Timo.Schaefer@kreis-ahrweiler.de. 

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Mit den besten Grüßen
Ihr Team der Kreiswirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung

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