Coronavirus: Kreiswirtschaftsförderung hilft Unternehmen Fragen und Antworten für Firmen
Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer im Kreis Ahrweiler,
die Kreiswirtschaftsförderung möchte Sie bei der Bekämpfung der Auswirkungen des Coronavirus bestmöglich unterstützen und steht Ihnen für Fragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.
Wir werden diese gemeinsam mit unseren Partnern in dieser Thematik
den kommunalen Wirtschaftsförderungen im Kreis Ahrweiler,
der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der HwK
sowie den lokalen Banken
so schnell wie möglich beantworten. Wir hoffen, wir können Sie auf diesem Weg weiter unterstützen und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute - bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Kreiswirtschaftsförderung
Informationen und Unterstützung für Unternehmen Förderinstrumente auf einen Blick / Klick
AKTUELLES: +++ Die Bundesregierung hat die Fristen zur Antragstellung für die November- und Dezemberhilfen und die Überbrückungshilfe II verlängert. Bei der November- und Dezemberhilfe endet die Antragsfrist jetzt am 30. April 2021 (statt 31. Januar bzw. 31. März). Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 kann jetzt bis 31. März 2021 beantragt werden. Ursprünglich lief die Antragsfrist bis 31. Januar 2021.+++ (15. Januar 2021)
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene für Unternehmen und Solo-Selbstständige geben.
Die Bundesregierung berät fortlaufend, wie die bestehenden Instrumente ergänzt und verbessert werden können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) und auf der Sonderseite der Homepage der KfW auf dem Laufenden zu halten.
Druckversion (zuletzt geändert am 2021-01-29 13:17:42)