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Wie erhalte ich einen Genesenennachweis?

Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Ahrweiler, die bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, können sich eine Genesenenbescheinigung in einer Apotheke ausstellen lassen. Das Gesundheitsamt stellt aktuell keine Genesenennachweise mehr aus. Teilnehmende Apotheken finden Sie unter http://www.mein-apothekenmanager.de/.

Für die Ausstellung des Genesenennachweis werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis des positiven PCR-Ergebnisses. Das Testergebnis muss mind. 28 Tage zurückliegen
  • Eine ggf. vorhandene Impfbescheinigung

Ihr Laborbefund wird Ihnen auf Anforderung vom durchführenden Arzt oder Labor zugesendet, sofern Sie ihn nicht bereits in digitaler Form oder als Kopie erhalten haben. Ein Nachweis eines Antigen-Schnelltests oder einer Antikörpertestung kann für die Ausstellung eines Genesenennachweises nicht anerkannt werden.

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