Von der Müllabfuhr zur Kreislaufwirtschaft
Walter Reichling
Früher war alles ganz anders: Die Kleider wurden geflickt, häusliches Mobilar war über Generationen in Gebrauch, kaputte Geräte wurden zerlegt, umgebaut, gelötet und mit Ersatzteilen wieder instand gesetzt. Aber dann kam das Wirtschaftswunder und mit ihm die Wegwertwelle..Der aufstrebende Wohlstandsbürger kautt nicht mehr gebraucht. Nein, der neueste Schrei muß es sein. Alle paar Jahre ein neues Schlafzimmer, eine neue Couchgarnitur. Reparaturen? Oft zu teuer im Vergleich zum Neupreis. Also ein neuer Fernseher, ein neuer Kühlschrank, ein neuer Staubsauger... Und wohin mit dem alten Plunder? Er wurde ohne großes Aufsehen mit dem Traktor auf die am Rande der Städte und Gemeinden eingerichteten Müllkippen gebracht und verbrannt. Schmutz und Gestank von brennenden Müllkippen gehörten zum Ortsbild. Als 1972 in Rheinland-Pfalz der Abfall erstmals zum Gegenstand eines eigenen Gesetzgebungsvorhabens wurde, verfolgte man mit dem damaligen Abfallbeseitigungsgesetz das Ziel, die Zeit schwelender Dortmüllkippen zu beenden und immer wieder neuen Umweltskandalen mit illegal abgelagerten Abfällen entgegenzuwirken. Die Erinnerung an solche Müllkippen prägt noch heute bei vielen Menschen das Bewußtsein und machte sie mißtrauisch gegenüber neuen Behandlungs- und Beseitigungsverfahren.
Alte Müllkippe: So sah die Abfallentsorgung noch in den 1970er Jahren vielerorts aus.
Als der Müll ins Rollen kam...
Auch in den Städten und Gemeinden des Kreises Ahnweiler wurden bis zum 31. 12. 1972 eigene Müllkippen außerhalb der Wohnbebauung betrieben; größere Gemeinden unterhielten nicht selten sogar zwei oder drei derartige Schuttlöcher. Insgesamt wurden bei einer 1972 durchgeführten Bestandsaufnahme über 110 größere oder kleinere wilde Müllkippen im Landkreis festgestellt. Den Kommunen war bis dahin freigestellt, ob sie eine regelmäßige Müllabfuhr von Haus zu Haus durchführten oder nicht. Eine staubfreie wöchentliche Müllabfuhr mit 35- oder 50-Liter Ringmülleimern und einem Müllfahrzeug gab es lediglich in den Städten Bad Neu-enahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, Bad Breisig und Adenau sowie in einigen wenigen vom Fremdenverkehr geprägten Ortsgemeinden. In den meisten Gemeinden des Kreises, insbesondere der Verbandsgemeinden Adenau, Al-tenahr, Brohltal und der Gemeinde Grafschaft wurden erstmalig im Spätherbst 1972 über die jeweiligen Ortsbürgermeister neue verzinkte Müllgefäße mit 35- oder 50 l Füllraum verteilt. Außerdem wurden für größere Wohneinheiten und Gewerbebetriebe 1,1 cbm-Behälter und Container bis 40 cbm zugelassen. Nicht alle Hauseigentümer waren anfänglich bereit, die notwendigen Gefäße anzukaufen und sich dem »Anschluß- und Benutzungszwang« zu unterwerfen. Doch mit etwas »Nachdruck« konnten schließlich alle Kreisbewohner von der Notwendigkeit einergeordneten Abfallbeseitigung überzeugt werden.
Mit der Übertragung der Abfallbeseitigung auf die Landkreise und kreisfreien Städte zum 1.1. 1973 waren große organisatorische und logistische Umstellungsprobleme zu bewältigen. Der Verfasser des Berichts, der von dem damaligen Landrat Heinz Korbach mit dieser neuen Kreisaufgabe betraut wurde, kann sich noch darin erinnern, daß bei der Bildung des Abfallreferates nur der 8 Seiten umfassende reine Text des Landesabfallgesetzes und eine erste Definition des Abfallbegriffs vorlagen. Mühsam und mit viel Arbeitsaufwand mußte innerhalb kurzer Zeit eine kreisweite wöchentliche staubfreie Müllabfuhr organisiert werden. Die bestehenden Abfuhrverträge zwischen Gemeinden und Müllentsorgern waren kraft Gesetzes hinfällig; neue Verträge mußten ausgehandelt und abgeschlossen werden. Die bereits im Kreis tätigen Abfuhrunternehmen Ernst Wagner (Lahnstein), Wilhelm Gielsdorf (Remagen-Oberwinter), Gerhard Hilger(Oberzissen), Erich Kratz (Heimersheim), Berta Beyer (Adenau) und Erich Böckling (Montabaur) wurden vertraglich in die Müllentsorgung auf Kreisebene eingebunden. Die Müllabfuhrgebühren wurden in den Jahren 1973 und 1974 von den Stadt- und Verbandsge-meindeverwaltungen sowie der Gemeinde Grafschaft im Wege der Amtshilfe eingezogen. Ab 1975 erfolgte der Anschluß an das Kommunale Gebietsrechenzentrum bei der Stadt Koblenz. Die Erfassung der für die Gebührenerhebung relevanten Daten sowie die Erstellung der Jahresbescheide wurden mit eigenem Personal durchgeführt.Die über 110 im Kreis Ahrweiler betriebenen Müllkippen wurden systematisch erfaßt und überprüft. Zu Beginn des Jahres 1973 ergingen an alle Kommunen sogenannte Stillegungsverfügungen, wonach die Gemeinden verpflichtet wurden, ihre Müllkippen umgebend zu schließen, mit Erdaushub abzudecken, zu rekultivieren und in die umgehende Landschaft einzubinden. Lediglich die ehemaligen Müllkippen der Gemeinde Brohl-Lützing, des Stadtteils Rema-gen-Oedingen, der Gemeinde Schuld und der Gemeinde Altenahr wurden wegen ihrer Größe und relativ günstigen und zentralen Lage weiterhin zur Ablagerung der Abfälle genutzt. Der Standort Altenahr wurde bereits nach zwei Jahren wegen Verfüllung aufgegeben.
Da sich die Bürger zunächst nur sehr schwer an diese neue Form der Abfallbeseitigung gewöhnen konnten, bedurfte es mehrere Jahre, bis die letzten Müllkippen rekultiviert und in die Landschaft eingebunden wurden. In einigen Fällen half nur eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen die Abfallbesitzer bzw. gegen die betroffene Gemeinde.
Abfallwirtschaft wird mehr als Müllabfuhr
Im Laufe der Jahre bildete die Abfallbeseitigung und der Übergang zur Abfallwirtschaft einen Schwerpunkt unter den Aufgaben der Landkreise. Der erste Schritt der Abkehr von der Wegwerfgesellschaft wurde im Kreis Ahrweiler bereits in den Jahren 1974/1975 getan. Gemeinsam mit der in Brohl ansässigen Nordwestdeutschen Papierrohstoff GmbH, der Veba-GlasAG in Sinzig und verschiedenen Vereinen, Verbänden und caritativen Organisationen wurde im Kreis Ahrweiler - als erstem in Rheinland-Pfalz - ein fast flächendeckendes Abholsystem für Altglas und Altpapier aufgebaut. Mit dem Erlös der regelmäßigen Sammelaktionen wurde überwiegend die Jugendarbeit in den Vereinen finanziert. Der Abfallvermeidungs- und -verwertungsgedanke spielte dabei noch eine untergeordnete Rolle.
Durch die Änderung der Lebensgewohnheiten stiegen die Abfallmengen im Laufe der Jahre rasant an. Die 35- und 50-l-Mülleimer reichten für einen Haushalt nicht mehr aus. Nach Durchführung einer halbjährigen Testabfuhr in verschiedenen Gemeinden des Kreises mit neuentwickelten Müllbehältern wurden nach entsprechendem Beschluß des Kreistages zum 1. 1. 1981 fahrbare 120- und 240-l-Gefäße aus Kunststoff eingeführt. Die bequeme Handhabung der größeren fahrbaren Müllbehälter trug wesentlich zur positiven Aufnahme durch den Bürger bei und sorgten gleichzeitig für ein sauberes Straßenbild. Gleichzeitig mit der Einführung der größeren Müllgefäße wurde das Gebührensystem von einem Gefäßtarif auf einen personenbezogenen Haushaltstarif umgestellt. Die Müllabfuhrgebühren für das Jahr 1981 betrugen für einen
1-Personen-Haushalt 60.-DM,
2-Personen-Haushalt 75.- DM,
3-Personen-Haushalt 90.- DM,
4- und Mehr-Pers.-Haushalt 102.- DM.
Einfälle gegen Abfälle
Im Jahre 1986 kam es im Abfallrecht zu weitergehenden abfallwirtschaftlichen Regelungen. Mit der Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes wurde der Versuch unternommen, die Produktverantwortung gesetzlich zu verankern und damit das Abfallaufkommen zu vermindern. Die Abfallverwertung erhielt eindeutig Vorrang vor der sonstigen Entsorgung. Der Begriff der Beseitigung wurde gestrichen, auch weil man ihn in der öffentlichen Meinung für negativ besetzt hielt. Aus'dem Abfallbeseitigungsgesetz wurde ein Abfallgesetz.
Luftaufnahme der Deponie Odingen.
Die Suche nach zeitgemäßen Formen der Verwertung der Abfallstoffe veranlaßte den Landkreis Ahrweiler bereits frühzeitig zur Erstellung eines durchgreifenden Abfallkonzeptes. Das erste Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Ahrweiler vom 1. April 1986 war getragen von den Bemühungen, Abfälle zu verwerten und damit Rohstoffe und kostbares Deponievolumen zu sparen sowie die Umwelt zu entlasten. Unter Beachtung der Zielhierachie »Vermeidung-Verwertung-Entsorgung« wurden schon ab 1987 folgende Maßnahmen ins Auge gefaßt bzw. eingeleitet: 1. Eigenkompostierung von Küchen- und Gartenabfällen,2. Intensivierung der Altpapier- und Altglassammlungen,
3. Einführung eines Sammelsystems für Altmetalle und Altreifen,
4. Verbesserung des Sammelsystems für Problemabfälle,
5. Erfassung der Wertstoffkomponenten in gewerblichen Abfällen,
6. Dezentrale Kompostierung organischer Abfälle aus Grünanlagen usw.,
7. Mitwirkung bei der Einrichtung eines Sammelsystems für Sondermüll.
Neue Ära der Abfallwirtschaft
Obwohl die Abfallwirtschaft generell einem ständigen Entwicklungsprozeß unterliegt, befand sie sich seit Beginn der 90er Jahre in einem dramatischen Umbruch. Auch im Kreis Ahrweiler begann zum 1. Januar 1993 offiziell ein neues Zeitalter der Abfallwirtschaft. Den Bürgerinnen und Bürgern wurde ein neues, modernes, komfortables und flexibles Abfallwirtschaftssystem zur Verfügung gestellt, das gleichzeitig Möglichkeiten und finanzielle Anreize zur Müllvermeidung und -trennung bot.
Wesentliche Neuerung war die Einführung von drei verschiedenen Abfallbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils 80 l, 120 l oder 240 l. Für die flächendeckende Entsorgung der Bioabfälle wurde eine braune Biotonne, für die gebrauchten Leichtverpackungen im Rahmen des Dualen Systems die gelbe Wertstofftonne und für die Entsorgung der Restabfälle die graue Resttonne eingeführt. Während die Bio- und Restmülltonne alternierend im 14tägigen Wechsel (Biotonne im Sommer wöchentlich) geleert wird, erfolgt die Abfuhr der gelben Werttonne alle drei Wochen. Für Eigenkompo-stierer gibt es die Möglichkeit der »Befreiung von der Biotonne« bei entsprechendem Gebührennachlaß. Die Sperrmüllabfuhr erfolgt halbjährlich zu festen Terminen, wobei im Sinne der Wertstofferfassung Sammelfahrzeuge die Altstorfe Metall und Holz getrennt abfahren. Außerdem wurde für die Einsammlung und Entsorgung der Grünabfälle und der Problemabfälle aus Haushalten ein bürgerfreundliches und be-dartsorientiertes Holsystem eingerichtet.
Die klare und überschaubare Abfallkonzeption wurde innerhalb kürzester Zeit von der Bevölkerung des Kreises gut angenommen. Die erfolgreiche Etablierung dieses integrierten Abfallwirtschaftskonzeptes wurde Anfang 1996 durch die Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel mit dem 2. Platz im bundesweiten Wettbewerb »Die funktionierende Abfallwirtschaft« belohnt. Der Kreis Ahrweiler hatte sich auf der Suche nach zukunftsweisenden Ideen zur Getrenntsammlung und Erfassung von Wertstoffen dem nationalen Vergleich mit weiteren 80 Landkreisen gestellt und dieses erstklassige Ergebnis erreicht. Die Auszeichnung der Bundesumweltministerin und das damit verbundene Lob von höchster Ebene gebührte allerdings nicht nur dem modernen Abfallwirtschaftssystem, sondern vor allem den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises, die dieses System Woche für Woche in die Tat umsetzen. Allein im Hausmüll lag ausweislich der Abfallbilanz 1996 die Verwertungsquote bei 64,5 % und konnte damit gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden.
Anlagen und Einrichtungen der Abfallwirtschaft
Die Ablagerung der Restabfälle auf einer Deponie ist immer das letzte Glied in der Kette von zahlreichen Maßnahmen in derAbfallwirtschaft. Durch die enormen Vermeidungs- und Verwertungsbemühungen innerhalb der letzten Jahre konnten die seit 1973 vom Landkreis betriebenen Mülldeponien in Remagen-Oedingen, Brohl-Lützing und Schuld weit über den prognostizierten Zeitraum hinaus betrieben werden. Während die Deponie Schuld im März 1992 wegen Verfüllung geschlossen werden mußte, reichen die Deponiekapazitäten in Remagen-Oedingen und Brohl-Lützing voraussichtlich noch bis ins 2. Halbjahr 1998. Aufgrund abfallrechtlicher Vorgaben wurden in den letzten Jahren verschiedene Nachrüstungsmaßnahmen zur Anpassung der Deponien an den Stand der Technik und damit zur Erhöhung der technischen Sicherheit notwendig. Allein im Zeitraum von 1989 bis 1997 mußten für Basis-, Zwischen-und Oberflächenabdichtungen sowie für Gas-und Sickerwasserfassungen mehr als 33 Mio. DM investiert werden. Bis zur endgültigen Verfüllung und Rekultivierung der Deponien ist noch ein geschätzter Investitionsbedarf von rd. 19 -20 Mio. DM erforderlich, so daß sich die Gesamtaufwendungen für diese beiden Deponien auf über 52 Mio. DM belaufen.
Aufgrund des nur noch begrenzt zur Verfügung stehenden Deponievolumens und zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Entsorgungssicherheit beschloß der Kreistag bereits im Jahre 1987, mit der Standortsuche für eine neue Haus-mülldeponie zu beginnen. Systematisch wurden im gesamten Landkreis potentielle Standorte überprüft. Dabei wurden in mehreren Auswahlschritten aus zunächst 26 potentiellen Standorten letztlich zwei Standorte in ein raum-planerisches Verfahren eingebracht. Mit raum-planerischem Bescheid der Bezirksregierung Koblenz vom 14. März 1990 wurde schließlich festgestellt, daß der Standorf »Auf dem Scheid « mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Nach einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung und Durchführung eines umfangreichen Planfeststellungsverfahrens erging im Dezember 1994 durch die Bezirksregierung Koblenzder Planfeststellungsbeschluß für die Errichtung und den Betrieb der Abfallentsorgungsanlage »Auf dem Scheid«. Die gegen den Planfeststellungsbeschluß und die Anordnung des Sofortvollzugs erhobenen Klagen wurden mit Urfeilen des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vom 12./13. März 1997 allesamt als unbegründet zurückgewiesen.
Vor dem Hintergrund, daß ab Mitte 1998 der Landkreis Ahrweiler noch über keine eigene Deponie verfügt, wurde mit dem Deponiezweck-verband »Eiterköpfe« vorsorglich ein bis 2005 befristeter Entsorgungsvertrag mit Verlängerungsoption abgeschlossen. Die weiteren Planungen konzentrieren sich vordringlich auf den Bau einerAbfallwirtschaftszone mit Umladestation, Werfstoffhof und Betriebsgebäude am Standorf der geplanten Abfallentsorgungsanlage. Die Gesamtkosten der Abfallwirfschaftzone einschließlich Zufahrtsstraße belaufen sich auf ca. 11 Mio. DM. Mit der Inbetriebnahme wird im Herbst 1998 gerechnet.
Das seit 1993 bestehende Müllentsorgungssystem im Kreis Ahrweiler. Neue Organisationsform der AbfallwirtschaftSeit dem 1. Januar 1995 wird die Einrichtung der Abfallwirfschaft in der Rechtsform eines Eigenbetriebes nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung geführt. Diese rechtliche Konstruktion bietet die erforderliche Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, um die öffentliche Aufgabe der Abfallentsorgung als Dienstleistung für den Bürger effizienter und flexibler bewältigen zu können. Werkleiter und Werksausschuß agieren innerhalb des rechtlichen Rahmens der Eigenbetriebsverordnung und der vom Kreistag beschlossenen Betriebssatzung weitgehend selbständig.
Kreislaufwirtschaft durch Produktverantwortung
Mit dem am 7. Oktober 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes wurde der Übergang zu einer verstärkt marktwirtschaftlich ausgerichteten Praxis vollzogen. Anders ausgedrückt: Die Kreislaufwirtschaft soll endgültig die Abkehr von der Wegwertgesellschaft bringen.
Dieses neue Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält eine ganze Reihe neuer Regelungen, die das bislang herrschende Grundprinzip der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung nachhaltig durchbrechen. Künftig haben die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nur noch Abfälle aus privaten Haushaltungen zu verwerten und zu beseitigen. Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen, z. B. Gewerbebetrieben, sind den Kreisen nur noch dann zu überlassen, wenn es sich um Abfälle zur Beseitigung handelt. Desweiteren soll durch die im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierte Produktverantwortung die Lebensdauer der Produkte verlängern. Die Erzeugnisse sind künftig so zu gestalten. daß bei Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermieden und die umweltverträgliche Verwertung sowie Entsorgung nach Gebrauch sichergestellt wird. Damit werden für die Jahrtausendwende ganz neue Perspektiven eröffnet. Inwieweit sie auch genutzt werden, muß allerdings die Zukunft zeigen.