Gesundheitsamt eingegliedert

Das bis dahin eigenständige Gesundheitsamt in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde zum 1. Januar 1997 in die Kreisverwaltung eingegliedert. Hintergrund dieser Regelung ist das rheinlandpfälzische Landesgesetz zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zur Errichtung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung. Bisherige Rechtsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst war ein Gesetz aus dem Jahre 1934, das als überholt gilt.

Räumlich und vor allem am gewohnten Bürgerservice hat sich jedoch nichts geändert: Die Abteilung „Gesundheitswesen" der Kreisverwaltung bleibt im neuen Behördenhaus gegenüber dem Ahrweiler Bahnhof angesiedelt. Die rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bisher Beamte und Angestellte des Landes Rheinland-Pfalz, wechselten in den Kreisdienst. An ihrer Spitze stehen Obermedizinalrat Dr. Roland Köhler und seine Vertreterin, Obermedizinalrä-tin Dr. Inge Heyer.

Das Kreis-Gesundheitsamt unterteilt sich nach wie vor in vier Sachbereiche. Dies sind erstens die allgemeinen Aufgaben wie beispielsweise die Aufsicht über alle Gesundheitsberufe (Hebammen, Ärzte usw.) und die epidemiologische Dokumentation. Zweiter Sachbereich ist die Begutachtung; darunter fallen amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse (unter anderem für die Pflegebedürftigkeit von Heimbewohnern, Gesundheitszeugnisse für die Tätigkeit in Lebensmittelbetrieben, Adoptionen, Einstellungen in den öffentlichen Dienst) sowie der gerichtsärztliche Dienst (Betreuung, Haftfähigkeit etc.). Der dritte Sachbereich umfaßt die Seuchen-und Umwelthygiene. Stichworte dazu: Bekämpfung übertragbarer Krankheiten wie AIDS, Hygieneüberwachung von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Schwimmbädern; Stellungnahmen zu Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden. Unter den vierten Arbeitsbereich, die Sozialhygiene, fallen Aufgabengebiete wie die Betreuung von Hilfsbedürftigen (Körperbehinderte, Suchtkranke), die sozialpsychiatrische Fürsorge, die Schwangeren- und Mütterberatung sowie der schulärztliche und der jugendzahnärztliche Dienst.