Engel Blankart, Trägerin eines klösterlichen Mannlehens zu Hoffeld

Richard Neumann

Die Geschichte des Dorfes Hoffeld, Verbandsgemeinde Adenau, ist durch die ehemalige Benediktinerabtei St. Maximin in Trier in besonderem Maße geprägt.

Die erste Urkunde, mit der Hoffeld auch in die durch schriftliche Dokumente nachweisbare Geschichte eintritt, nennt allerdings zunächst die Benediktinerabtei Prüm: Am 28. Jan. 855 schenkte ihr Kaiser Lothar I. zwei Hufen mit acht Joch Land und 22 Hörigen in den Dörfern Barweiler und Hoffeld. Dieser Prümer Klosterbesitz ist wahrscheinlich schon bald danach auf dem Tauschwege an die Abtei St. Maximin übergegangen.

Sicher ist jedenfalls, wie zahlreiche Dokumente berichten, daß die Abtei St. Maximin seit 975 in Hoffeld selbst und in seiner näheren und weiteren Umgebung reich begütert war. So besaß sie auch als Patronatsherrin der Pfarreien Reiffer-scheid und Üxheim, zu der auch Barweiler mit der Filiale Hoffeld gehörte, den Zehnt (Abgabe, die ursprünglich den zehnten Teil der Erträge ausmachte und fast von jeglichem Einkommen erhoben wurde) unter anderen in den Dörfern Hoffeld, Barweiler, Pomster, Reifferscheid, Rodder, Nohn, Üxheim. Bis zu seiner Aufhebung zu Beginn der Franzosenzeit gegen Ende

des 18. Jahrhunderts hat St. Maximin diesen Hoffelder Zehnt in Teile zerstückelt und als Lehen (geliehenes Gut, das mit Abgaben und Dienstleistungen verbunden war) an zumeist adelige Lehnsträger, auch Mannen genannt, vergeben. Über Jahrhunderte hinweg liefen drei, zeitweise auch vier solcher Teillehen in Hoffeld nebeneinander her, und mehr als 40 namentlich nachweisbare Lehnsträger aus bekannten rheinischen Adelsfamilien waren daran beteiligt (z. B. von Ahr, von Metternich, von Orsbeck, Beissel von Gymnich, Blankart).

Diese Lehen waren sogenannte Mannlehen. Sie sollten daher nur an adelige Männer in direkter Erbfolge vergeben werden, wobei der jeweilige Lehnsträger damit gewöhnlich auch die Verpflichtung übernahm, für den Kriegsfall einen Mann zu stellen. War kein geeigneter männlicher Erbe mehr vorhanden, dann fiel das Lehen wieder an den Lehnsherrn zurück, der dann frei über eine Neuvergabe entscheiden konnte. Die Abtei ist aber mehrmals von dieser Grundregel abgewichen und zwar dann, wenn bei Fehlen eines männlichen Agnaten eine Erbtochter um die Belehnung anhielt. Eine Frau mußte jedoch im Sinne eines Mannlehens einen Mann als Stellvertreter, einen sogenannten Aufhalter benennen. Dieser wurde nunmehr formell im Namen der Erbin belehnt. Auf diesem Wege stellte man sicher, daß ein Mann zur Verfügung stand, der die dem Lehen anhaftenden Dienste dem Lehnsherrn gegenüber auch leisten konnte.

Eines der Zehnt-Lehen zu Hoffeld umfaßte ein Drittel des Zehnten dortselbst. Von 1443 bis 1773 sind mindestens 17 adelige Personen mit ihm belehnt worden. In den entsprechenden Belehnungsurkunden wird dieses Lehen etwa wie folgt umschrieben: »Solche Lehngüter und Gefalle (Abgaben) und ein Drittel des Zehnten zu Hoffeld im Erzstift Köln mit all seinem Zubehör, nämlich dasselbe, das vormals Paul von Rodenbusch und nach ihm. . . und zuletzt . . . von unseren Vorfahren, den Äbten, und unserem Gotteshausstift (Kloster) empfangen und getragen haben.« Eng war mit diesem Klosterbesitz ein kurkölnisches Lehen verbunden, das somit durch den Kurfürsten von Köln vergeben wurde und einen Hof zu Hoffeld mit Garten, Äckern und Wiesen umfaßte. Es liegt die Vermutung nahe, daß es sich hierbei um den »Junkerhof« zu Hoffeld handelt, der in der mündlichen Überlieferung und in den Flurnamen Junkergarten, Junkerpesch, Junkerwiesen, Junkerfelder, Junkerheck weiterlebt. Somit waren die Träger der beiden vereinten Lehen (hinfort kurz »Junkerlehen« genannt) zwei Herren verpflichtet, dem Kurfürsten zu Köln und dem Abt von St. Maximin zu Trier. Unter den adeligen Trägern des Junkerlehens finden wir auch Engel Blankart. Wir greifen sie nicht nur heraus, weil sie in der langen Serie der Mannen eine gewisse Ausnahmestellung einnimmt, sondern auch deswegen, weil sie einem edlen Rittergeschlecht entstammte, das in der Heimatgeschichte des Kreises Ahrweiler, vor allem aber im unteren Ahrgebiet eine besondere Rolle gespielt hat. An hervorragende Mitglieder dieser Familie erinnern heute noch Straßen-, Gebäude- und Flurnamen in und um Ahrweiler. Das Geschlecht Blankart soll seinen Namen von Hermann herleiten, der 1170 ein Gefährte des hl. Bernhard war und wegen seiner weißen Fahne Blankart (von blanker Art) genannt wurde. Familienangehörige sind angeblich aus Spanien über Frankreich und Lothringen in den Eifelraum eingewandert. Jene Familie, die an der Unterahr besonders begütert war, teilte sich unter den Söhnen des Peter Blankart, der mit Katharina von Meckenheim vermählt war, in zwei Linien. Gerhard begründete mit seiner Gemahlin Sophia von Heimbach die Linie Blankart zu Ahrweiler und Otto Ludowich mit seiner Gemahlin Anna Beissel von Gymnich die Linie Blankart zu Odenhausen (Rittergut bei Berkum sudl von Bad Godesbe'g Engel Blankart ist in der Serie der Lehnsmannen nach Paul von Rodenbusch (1443), dessen Sohn Johann (1490), Michael von Reinbach (1506 für Hillen von Rodenbusch) und Johann von Aer (1507) an 5. Stelle zu nennen. Sie gelangte durch ihren ersten Ehegemahl, Johann von Weinbach (1534), in den Besitz des Lehens, das er ihr testamentarisch vermacht hatte. Johann Dorth von Weinbach vermachte seiner Frau Engel auch ein kurkölnisches Burglehen, das er als Burgmann zu Nürburg innehatte, nämlich »ein Burglehen zu Nürburg, das ihm jährlich 16 kölnische Mark einbringt, ferner das Wildförsteramt und eine Fischerei in der Vogtei Hoffeld, ferner die Freiheit, in seinem Hof daselbst zapfen zu dürfen, ferner zwei Hufen Land samt den Vogtleuten und allem Zubehör, zu Rodenbach in der Herrschaft Daun, dazu ein Burglehen zu Wimbach, wo dieses gelegen ist, weiterhin ein »drittehalb« Burglehen und der Zehnt zu Quiddelbach und zwar so, wie es etwa Lanzlott von Eltz und Emmerich von Weinbach, sein Vater, zu Lehen empfangen hatten.« Und schließlich erbte Engel auch noch den Schafzehnt zu Heimersheim/Ahr, ein Lehngut der Abtei Prüm, das vom Großvater Heinrich von Weinbach über seinen Vater Emmerich auf Johann von Weinbach übertragen worden war. Johann starb im Jahre 1542. ohne leibliche Erben zu hinterlassen. Mit ihm erlosch wohl die adelige Familie von Weinbach (Weinenbach, Wennebach, Winnebach, Wynbach). Sie hatte sich nach dem Dorfe Wimbach bei Adenau benannt. 1542 ließ sich Engel Blankart durch ihren Aufhalter, den Sachverwalter und Anwalt Gerhard von Haytterath mit dem Hoffelder Junkerlehen belehnen, und vier Jahre später heiratete sie in 2. Ehe den Nikolaus von Schmidtburg (Stammburg im Hunsrück), dessen Familie ebenfalls etliche Lehen des Klosters St. Maximin besaß. 1546 wurde ihm im Namen seiner Ehefrau das Junkerlehen übertragen. Auch dieser Ehe waren Kinder nicht beschieden. Das nächste Dokument aus dem Jahre 1561 berichtet, daß Gerhard von Holtrop (Herrensitz Kreis Bergheim) »zu behufs seiner Hausfrau Engelen Blankart« mit dem oben erwähnten Burglehen zu Nürburg (Wildförsteramt ect.) belehnt wurde, das auch Johann von Weinbach besessen hatte. Somit war Engel Blankart noch eine 3. Ehe eingegangen. Wegen ihres hohen Alters waren Leibeserben nicht mehr zu erwarten.

Spätestens 1578 war Engel Blankart wiederum Witwe; denn erneut empfing »Vetter« Arnold Blankart zu Odenhausen »als bevollmächtigter Anwalt und Gewalthaber der alten (mohenen) Wittib Engel Blankart und zum Zweck deren Leibzucht und dann auch wegen all der Erben, die sie in ihrem Testament benannt hat«, das Junkerlehen in Hoffeld, während er bereits 1572 das Burglehen als Aufhalter übernommen hatte. Offensichtlich ist Engel 1578 hochbetagt gestorben.

Ihr Testament ist nicht mehr vorhanden, so daß nicht alle Erben zu ermitteln sind. Aber 1579 und 1584 werden Reinhard Beissel von Gymnich zu Schmidtheim (bei Blankenheim), Amtmann zu Nürburg, als Träger des Burglehens zu Nürburg und des Schaflehens zu Heimersheim sowie 1598 Dham von Metternich zu Heistart (Heistardburg bei Münstereifel) als Träger des Junkerlehens zu Hoffeld genannt. Mithin waren die Lehngüter, die Engel Blankart bis zuletzt innehatte, auf zwei verwandte Familien übergegangen.

Literatur und Quellen (Auszug):

Beyer/Eltester/Goerz, Mittelrheinisches Urkundenbuch, Koblenz 1860 ff., l Nr. 89 (Schenkung Lothars) und Nr. 245 (Jahr 975)

E. G. Zitzen, Scholle und Strom, Bonn 1950, 2. Lief. (Mannlehen, Zehnt)

A. Fahne, Geschichte der Kölnischen, Jülichschen und Bergischen Geschlechter in Stammtafeln, Wappen, Siegeln und Urkunden, Osnabrück 1965 (Familie Blankart)

Schannat/Bärsch, Eiflia illustrata, Aachen/Leipzig 1824-1855, II S. 48 (Schafzehnt)

Landeshauptarchiv Koblenz:

a) kurkölnische Lehen: Bestand 2 Nr. 2385 (Johann v. Weinbach, Gerhard v. Holtorp, Engel Blankart), 2341 (Reinhard Beissel), 776 (Junkerhof)

b) Maximinische Lehen: Bestand 211 Nr. 1861 (Paul v. Ro-denbusch), 1074 (Johann v. Weinbach), 1114 (Gerhard v. Haytterath), 1441 Nikolaus v. Schmidtburg), 1249 (Arnold Blankart) und 1331 (Dham v. Metternich)