Anziehungspunkt für Erholungssuchende: Laacher See
Maria Laach, Kleinod der Eifel
Heinz Korbach
Der Laacher See ist ein Maar eigener Prägung und Schönheit. Einzelne Vulkangruppen der Seeumwallung erreichen Höhen über 400 m ü. NN. Er ist offenbar vulkanischen Ursprungs. Die jüngste Ausbruchsphase war vor etwa 11 000 Jahren. Während dieser Zeit wurden die riesigen Bimslager aus dem vulkanischen Trichter herausgesprengt. Der Bimsstein wurde hierbei sehr hoch geschleudert. Die Hauptmasse des abgelagerten Bims finden wir im Neuwieder Becken. Durch Windeinwirkung wurde er aber auch weit nach Nordosten und Südosten verfrachtet. Bimssteine des Laacher-See-Gebietes aus dieser Ausbruchsphase sind nachgewiesen in Radolfzell, am Züricher und Genfer See und in Neustrelitz und Eberswalde. Nach dieser Ausbruchsphase bildete sich der Seekessel, wie er sich heute darstellt.
Erdstöße, die im Mittelalter Schäden an den Klostergebäuden zur Folge hatten, zeigen, daß noch keine vollständige tektonische Ruhe im Laacher-See-Gebiet eingetreten ist. Auch jüngste Untersuchungen der Universität Bochum im Untergrund des Laacher Sees haben höhere Temperaturen nachgewiesen, die auf die frühere Vulkantätigkeit zurückzuführen sind.
Das klare Wasser des Sees mit einer vielfältigen Flora und Fauna und die bewaldeten Hänge rund um den See waren schon immer ein Anziehungspunkt für viele Erholungssuchende. Die harmonische Gestaltung der Kulturlandschaft ist das Werk der Laacher Mönche. 1093 stiftete Pfalzgraf Heinrich II. von Laach Kirche und Kloster. Sofort nach der Stiftung begann man mit dem Bau der Kirche, konnte sie aber erst 1156 einweihen und 1230 nach der Errichtung der Türme und der kunstvollen Vorhalle, dem sogenannten Paradies, vollenden. Benediktinermönche aus Brabant zogen im 11. Jahrhundert in das Kloster ein. Sie blieben dort 700 Jahre und mußten 1802 ihr Kloster verlassen. Die Abtei ging zunächst in französischen Besitz und später in preußisches Staatseigentum über. 1862 kamen Jesuiten nach Maria Laach, die aber schon 1873 infolge des Kulturkampfes gezwungen wurden, das Kloster wieder zu verlassen. Seit 1892 sind wieder Benediktinermönche aus Beuron am Laacher See zu Hause. Sie stellten die teilweise verfallenen Gebäude wieder her und von da an wird das Kloster Maria Laach ein Zentrum für geistige, künstlerische und handwerkliche Betätigung.
Angesichts der besonders reizvollen Landschaft, aber auch wegen der kulturhistorischen Bedeutung des Klosters Maria Laach mit seiner alten Kirche ist bis auf den heutigen Tag das Laacher-See-Gebiet ein Anziehungspunkt für hunderttausende von Touristen. Darüber hinaus ist der eigentliche See eine besondere Attraktion für viele Wassersportler, da derartige Wasserflächen, die sich für die Betätigung von Seglern und Surfern eignen, im westdeutschen Raum wenig vorhanden sind. Andererseits hat die heimische Bimsindustrie ein besonderes Interesse an dem Laacher-See-Gebiet, weil sich dort in erheblichem Umfange Bimslager befinden, die den Bedarf dieser Industrie an Rohstoffen noch für einige Jahrzehnte sicherstellen würden.
Angesichts dieser widerstreitenden Interessen am Laacher-See-Gebiet sah sich die Bezirksregierung Koblenz als obere Landespflegebehörde veranlaßt, entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Landespflegegesetz die Naturschutzverordnung über das Laacher-See-Gebiet auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.
Wegen ihrer besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart wurde die Umgebung des Laacher Sees bereits mit Anordnung vom 21. 11. 1912 aufgrund des § 8 des Gesetzes gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden vom 15. 7. 1907 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.
Als 1925 Planungen des RWE bekannt wurden, den Laacher See an ein Pumpspeicherkraftwerk zwecks Stromerzeugung anzuschließen, wurde das Seegebiet durch Polizeiverordnung vom 13.11.1926 aufgrund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 21. 1. 1926 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. In der Fortentwicklung des Naturschutzrechts wurde am 31. 10. 1940 aufgrund des Reichsnaturschutzgesetzes vom 26. 6.1935 eine Schutzverordnung für das Laacher-See-Gebiet erlassen. Sie war bis 1981 in Kraft.
Zielsetzung all dieser Verordnungen war die Erhaltung dieser einmaligen Landschaft mit ihren vulkanischen Erscheinungsformen und ihrer besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit aufgrund des Zusammenspiels von Wald, See und Klosteranlage.
Ausgelöst durch die wirtschaftliche Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg kamen verstärkte Belastungen auf das Naturschutzgebiet zu, die seinen Bestand ernsthaft gefährdeten. Einmal war es der Erholungsdruck, der im Seebereich selbst zu erheblichen Schädigungen des Schutzgutes führte, zum anderen war es der Anspruch der Bimsindustrie, die im Naturschutzgebiet lagernden Bimsreserven abbauen zu dürfen.
Mit dem Bau der Bundesautobahn wurde das Naturschutzgebiet für den Erholungsverkehr erst richtig erschlossen. Der Erholungsdruck verstärkte sich nochmals und die Gefährdung des Naturschutzgebietes steigerte sich.
Für eine neue Konzeption der Unterschutzstellung wurden verschiedene Gutachten in Auftrag gegeben, die dann Ausgangspunkt für das im Jahre 1978 eingeleitete neue Unterschutzstellungsverfahren waren. Als Schutzzweck für eine neue Rechtsverordnung zur Erhaltung des Landschaftsraumes um den Laacher See wurden folgende Ziele herausgearbeitet:
1. Erhaltung der geologischen und morphologischen Beschaffenheit aus naturgeschichtlichen Gründen als ein einzigartiges Beispiel für eine vulkanische Entstehungsgeschichte;
2. Erhaltung als Lebensraum seltener in ihrem Bestände bedrohter wildwachsender Pflanzen und seltener in ihrem Bestände bedrohter, insbesondere feuchtlandgebundener Vogelarten aus wissenschaftlichen Gründen und
3. Erhaltung der besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart des Laacher-See-Gebietes.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag wurde die neu konzipierte Rechtsverordnung ord-nungsgemäß offengelegt. In einem Podiumsgespräch unter der Leitung der Rhein-Zeitung und in vielen Einzelgesprächen wurde die beabsichtigte Rechtsverordnung mit vielen Interessierten erörtert und diskutiert. Die zahlreichen schriftlichen Einwendungen und Anregungen wurden eingehend geprüft. Daraufhin wurde das ursprünglich konzipierte totale Verbot für die sportlichen Aktivitäten auf dem See aufgelockert und ein Genehmigungsvorbehalt für die Eigentümer des Laacher Sees eingeführt, wonach im bis dahin zulässigen Umfang 30 Segelboote auf dem See ihre Tätigkeit ausüben können; zusätzlich wurde noch die Genehmigung für 20 Surfer zugesagt. Auch kann im Laacher See vom Campingplatz aus gebadet werden. Darüber hinaus ist das Fahren mit Tret- und Ruderbooten und das Angeln auf dem Laacher See wie bisher zulässig.
Praktischer Schutz für die gefährdeten Flächen am See wurde dadurch erreicht, daß sämtliche Zufahrtswege, die bisher unmittelbar an den See geführt hatten, für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt wurden. Dadurch wurde eine deutlich erkennbare Beruhigung in den Uferrandzonen erreicht. In noch zu erarbeitenden Gutachten soll festgestellt werden, welche Maßnahmen nötig sind, um durch Wiederanpflanzung oder Pflege von Beständen die Flora und Fauna der Uferrandzone wieder regenerieren zu können.
Maria Laach und Laacher See
Luftbildaufnahmen aus dem Archiv des Kreises Ahrweiler, Freigegeben unter Nr.
7908-2, Bezirksregierung Rheinhessen
Nach Abschluß des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ist die neue Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet Laacher See unter dem Datum vom 9. März 1981 im Staatsanzeiger öffentlich bekanntgemacht und mit Wirkung vom 1. April 1981 inkraftgesetzt worden. Die Landespflegebehörden sind der Ansicht, daß mit dieser neuen Rechtsverordnung die Grundlage gelegt wurde, das einzigartige Landschaftspotential Laacher See in seiner bisherigen Art und Schönheit auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.