Wappen der Gemeinde Heimersheim
Erklärungen zum Wappen auf der Rückseite.

Das neue Wappen der Gemeinde Heimersheim

VON WILHELM Knippler

Seit Jahresfrist siegelt die Gemeindeverwaltung von Heimersheim mit einem Wappen, das vor Jahrhunderten bereits einmal den Namen des gleichen Ortes trug. Der Entwurf des netten Gemeindewappens wurde nämlich gestaltet nach dem Siegel des Kirchspiels Heimersheim ersichtlich auf einer Urkunde im Staatsarchiv Koblenz vom 23. 2. 1350. (53 C: 25 Nr. 1179)

Beschreibung des Wappens:

Der springende schwarze Löwe mit roten Waffen auf goldenerer Grund füllt die gesamte Höhe des Wappenschildes aus. Irre linken Obereck befindet sich als Beiwappen ohne Abgrenzung, ein Drittel der Schildhöhe einnehmend, ein schwarzer Adler auf goldenem Grund mit roten Waffen (Schnabel, Zunge und Krallen). Die Köpfe beider Tiere sind nach rechts gerichtet.

Weshalb wurde dieses Wappen gewählt?

Den Grund bildet nicht allein die Tatsache, daß das gleiche Wappen im 14. Jahrhundert vom Kirchspiel Heimersheim geführt wurde. Dieses Wappen enthält zwei Symbole, die eng mit der Geschichte Heimersheims verknüpft sind und deshalb jeden Gemeindebürger auf zwei bedeutsame heimatkundliche Fakten hinweisen dürfen:

  1. Der Löwe: Heimersheim gehörte vom Ausgang des Mittelalters an bis 1794 zusammen mit den meisten Gebieten der Unterahr zu Jülich, also unter den jülich-bergischen Löwen. H Heimersheim war der Sitz eines Dingstuhls im jülichschen Amt Sinzig.
  2. Der Adler: Die Gemarkung Heimersheim gehörte seit der fränkischen Zeit zu dem Königsgut südlich der Ahr. Noch im Jahre 1398 umfaßte das alte Königs- und Reichsgut Sinzig die Orte Westum, Löhndorf, Koisdorf, Heimersheim und Unkelbach. Dieses Territorium hieß stets „Im Reich". Noch im Jahre 1645 erstreckte sich „das Reich" bis zu dem "weißem Stein" in Heimersheim. Sinzigs Wappenbild zeigt deshalb den Reichsadler, und deshalb wurde auch durch die heutige Landesregierung die Berechtigung der Gemeinde Heimersheim anerkannt, wegen seiner jahrhundertelangen Zugehörigkeit zum "Reich" das Symbol des Reiches neben dem Wappen des Lehnsherrn zu führen.