Flurbereinigung im Ahrweinbau

DURCH DAS KULTURAMT ADENAU

Von Oberregierungs- und -kulturrat a. D. Julius Brembach

Die erste Weinbergs=Flurbereinigung des Kulturamtes Adenau ist im Ehlingerberg bei Heimersheim zur Durchführung gekommen. Weinbergsbereinigungen in den großen Weinbaugebieten im Rheingau, in Rheinhessen, an der Mosel und an der Nahe bilden heute im Hinblick auf den gemeinsamen europäischen Markt die Voraussetzung für den Neuaufbau der Weinberge nach neuzeitlichen, betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, besonders in den stark reblausverseuchten Gemarkungen. Unter Verwertung der dortigen Erfahrungen sollte im Ostteil der Gemarkung Heimersheim ein Versuch gemacht werden. Hier zieht sich der Bergrücken des Ehlinger Berges von Löhndorf her in nördlicher Richtung bis zur Ahr steil abfallend hin. Der starke, nach dem Rhein zugewandte Ost= bis Nordosthang ist bewaldet, aber sein sanfterer Westhang bis dicht an das Dorf Ehlingen bzw. an die Straße nach Löhndorf ließ eine höhere Kultur zu.

VORGESCHICHTE

Seit Jahrzehnten zeigte sich in diesem Berghang eine starke Vernachlässigung und Verwilderung der als Acker, Wiese oder Weinberg bewirtschafteten Grundstücke. Die Gründe für diesen Zustand lagen einmal in der Zersplitterung des Besitzes in kleine und kleinste Grundstücke und besonders auch in dem Mangel an fahrbaren Wegen im Hang. Weiter führten Ernte=Verluste durch Fröste und Mißwachs in den Weinbergen zu einer Müdigkeit in der Bewirtschaftung, die noch gesteigert wurde, als viele Eigentümer in der Industrie und im Handwerk einen lohnenderen Arbeitsplatz fanden. So kam es auch, daß die auswärts wohnenden Eigentümer für ihre Grundstücke oft keinen Pächter finden konnten.

Der Amtsbürgermeister von Bad Neuenahr versuchte schon im Jahre 1929 den fortschreitenden Niedergang aufzuhalten, in dem er beim Kulturamt die Umlegung (heute Flurbereinigung) des Ehlingerberges anregte. Damals scheiterte die Maßnahme am mangelnden Interesse der Eigentümer, die den hohen Kostenaufwand scheuten und eine grundlegende Verbesserung nicht für möglich hielten.

Erst im Frühjahr 1957 wurde auf Veranlassung von Behörden und Verbänden sowie von einzelnen Winzern das Kulturamt Adenau gebeten, in einer Aufklärungsversammlung Erläuterungen über eine evtl. Flurbereinigung nach dem Flurbereinigungsgesetz vom 14. 7. 1953 zu geben. Zu dieser Versammlung, die am 28. 3. 1957 stattfand, waren der Landtagsabgeordnete Dr. Habighorst, Landrat Urbanus sowie Vertreter der Landes=Lehr= u. Versuchsanstalt für Weinbau, Gartenbau und Landwirtschaft (im folgenden kurz Lehranstalt genannt), Vertreter des Kreisbauern= und Winzerverbandes, der Bürgermeister von Heimersheim und eine große Zahl von Eigentümern erschienen.

Nach dem Vortrag des Kulturamtsvorstehers Reg.=Rat Dr. Eggers kam in der Aussprache das Interesse für die Flurbereinigung im Ehlingerberg zum Ausdruck. Der inzwischen leider verstorbene Abgeordnete Dr. Habighorst gab bekannt, daß zu den Kosten der Flurbereinigung und zu den Neuanpflanzungen Landesmittel weitgehendst zur Verfügung gestellt würden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz, Abt. Landeskultur, setzte auf Antrag des Kulturamtes Adenau durch Beschluß vom 21. 5. 1957 als Flurbereinigungsgebiet den Ostteil der Gemarkung Heimersheim, östlich der Landstraße Ehlingen—Löhndorf und östlich der Kapellenstraße in Ehlingen und deren Verlängerung bis zur Ahr, fest. Alle in diesem Gebiet begüterten Grundbesitzer bildeten nun die „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Heimersheim I (Ehlingerberg)"; sie wählten zur Vertretung der allgemeinen Interessen — nicht der persönlichen Belange — einen Vorstand, und dieser ernannte den Winzer Franz Schäfer in Ehlingen zu ihrem Vorsitzenden.

DAS FLURBEREINIGUNGSGEBIET

Nach den inzwischen vom Grundbuch und Kataster angeforderten Dokumenten und Kartenunterlagen umfaßte das Flurbereinigungsgebiet ca. 80 ha Fläche, die zum Teil als Hofraum und Hausgarten (3 ha), Acker (3 ha), Grünland, Weinberge und Unland (50 ha), Holzung (16 ha) und Wegeflächen eingetragen waren. Die insgesamt 2969 alten Flurstücke gehörten 445 verschiedenen Eigentümern, davon wohnten etwa 80 (sogenannte Ausmärker) nicht in Heimersheim, Ehlingen oder den umgebenden Ortschaften.

ZIELE DER FLURBEREINIGUNG

Die allgemeinen Ziele einer Flurbereinigung bezüglich eines zweckmäßig wirtschaftlichen Wegenetzes und der Zusammenlegung des Besitzes in wirtschaftlicher Form werden als bekannt vorausgesetzt. Deshalb sollen hier nur die Maßnahmen geschildert werden, die notwendig waren, die vollkommen daniederliegende Wirtschaft im Ehlingerberg, besonders im Weinbau, wieder zu beleben und zu neuer Blüte zu bringen.

Dem Kulturamt und allen mitwirkenden fachlichen Stellen war von vornherein klar, daß nur eine vollständige Strukturänderung im Berghang in Bezug auf die Bewirtschaftungsform und =größe sowie auf die Kultur Erfolg versprechen konnte. Nur ein geordneter Kulturplan und eine neue Wirtschaftsordnung konnten dem wilden Durcheinander der Weinberge neben Obstwiesen, Äckern, Unland und ungepflegtem Grünland abhelfen. Würde es möglich sein, die Eigentümer zur Mitarbeit zu bringen und sie zur Änderung ihrer Wirtschaft im Sinne dieser Ziele zu gewinnen?

Luftbildaufnahme über das neue Wegenetz am Ehlingerberg

Der breite, weiße Streifen in der Mitte ist der bereits von der Planierraupe zugeschobene Hohlweg. Innerhalb der Maschen dieses Wegenetzes wurden einige Monate später die neuen, großen und wirtschaftlich geformten Grundstücke den Beteiligten zugeteilt. Am Tage der Luftbildaufnahme waren die Flächen noch nicht durch den Tiefpflug umgebrochen. (Man vergleiche mit dieser modernen und wirtschaftlichen Weinbergsanlage die zersplitterten Weinbergshänge auf der anderen Ahrtalseite bei Lohrsdorf.)

FESTSTELLUNGEN UND AUSFÜHRUNG

Schon bei den Feststellungen des Kulturzustandes und der Schätzung des Bodens,

die wie in jedem Flurbereinigungsverfahren durch landwirtschaftliche Sachverständige zu erfolgen hatte, ergab sich die Notwendigkeit, auch die Güte und Lage des Berges in weinbaulicher Hinsicht zu beurteilen, da hier ganz andere, oft entgegengesetzte Gesichtspunkte maßgebend waren. Zum Beispiel konnte ein höhergelegenes, frostfreies Grundstück mit geringer Ackerkrume auf einem strengen Tonschieferboden für die Ackernutzung nur einen geringen Ernteertrag versprechen, für den Weinbau jedoch mußte dasselbe Grundstück als eine gute Weinbergslage angesehen werden.

Es ergaben sich also zwei sich anscheinend widersprechende Bewertungen. Aber für die Bearbeitung der Flurbereinigung lieferten diese Schätzungen nicht nur die Grundlage für die Bewertung der einzelnen Grundstücke, sondern auch die ersten Hinweise, welche Flächen für einen Wiederaufbau als Weinberg geeignet waren, und ob es möglich wäre, ein geschlossenes Gebiet für die Neubepflanzung mit Reben vorzusehen. Untermauert wurden die Schätzungen noch, durch ein Gutachten auf Grund einer geologischen Kartierung durch das Geologische Landesamt Rheinland= Pfalz in Mainz. Diese Untersuchungen, die sich auf die Zusammensetzungen des Bodens und Untergrundes nach den verschiedenen Bodenarten — Lehm=Schieferverwitterung — Grauwackeverwitterung — bezogen und daraus die Verwendungsmöglichkeiten herleiteten, bildeten eine wertvolle Ergänzung der beiden Schätzungen, die sich speziell auf die Güteabstufungen in den einzelnen Bodenabschnitten bezog. Inzwischen war auch der Entwurf eines generellen Wegenetzes über das ganze Flurbereinigungsgebiet soweit gediehen, daß die Neueinteilung mit dem Vorstande und den Fachbehörden und Verbänden beraten werden konnte.

AUFBAUBEDINGUNGEN

Zunächst wurden die Teile innerhalb der Wegeabschnitte festgelegt, die für den Weinbau geeignet waren. Hier ergab sich eine ca. 15 ha große Fläche, die als „geschlossenes Weinbaugebiet" aufgebaut werden konnte. Die hier abzufindenden neuen Eigentümer sollten sich verpflichten, den gemeinsamen Aufbau, d. h. Räumung, Einebnung, Umbruch und Düngung, mitzumachen und die gestellten Reben innerhalb der Jahre 1959 und 1960 selbst einzupflanzen, wobei Pfähle und Draht gemeinsam zu beschaffen waren. Weiter wurde festgesetzt, daß einheitlich eine Zeilenbreite von 1,5 m bei Normalbau und 3 m bei Weitraumanlage einzuhalten sei. Die Wahl der Rebsorte sowie der Anbauweise innerhalb der Zeilen sollte dem Eigentümer überlassen werden. Die Lehranstalt erbot sich, auf Grund des geologischen Gutachtens des Landesamtes die Beteiligten mit Rat und Tat zu unterstützen. Zur Sicherung des Weinbaugebietes gegen Schädlinge und Frost wurde zwischen dem Weinbaugebiet und dem Waldgelände eine Schutzgewann mit landwirtschaftlicher Nutzung vorgesehen.

Obstbaumpflanzungen sollten nur in einem Abstand von 10 m vom Weinberge gestattet sein, bestehende Obstbäume sollten gegen Geldentschädigung entfernt werden. Alle diese in vielen Sitzungen erarbeiteten Bedingungen bedeuteten für die betroffenen Eigentümer einen gewaltigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte. Jetzt kam die große Frage, würden die Beteiligten mitziehen oder die ganze Planung vereiteln?

DIE ANHÖRUNG DER BETEILIGTEN

Über diese Bedingungen wurden die 445 Beteiligten in einem Planwunschtermin gehört. Jeder konnte sich frei entscheiden

a) ob er überhaupt Land zu erhalten wünschte oder ob er bei dem geringen Umfang seines Besitzes Geldabfindung annehmen wolle, was besonders für Ausmärker oder sonst nicht selbst wirtschaftende Eigentümer in "Frage kam. Die Höhe der Geldabfindung wurde durch die amtliche Schätzung bestimmt.

b) ob er auf Abfindung zugunsten eines anderen Beteiligten verzichten wolle,

c) ob er im Weinbaugebiet nach den Sonderbestimmungen abgefunden werden wolle oder nur in Acker=Grünland.

VORBEREITUNG DES FLURBEREINIGUNGSPLANES

Durch die Auswertung der „Planwünsche" konnte nun die Abgrenzung des Weinbaugebietes auch von der Seite der Eigentümer her bestimmt und der Aufbau vorbereitet werden. Der Erdbau des Wegenetzes war bereits durch das Kulturamt mit Hilfe des neuzeitlichen Maschinenparkes beendet worden. Die Teilnehmergemeinschaft ist jedoch nur zuständig für Wegebau, Neueinteilung und Versteinung der Flurstücke einschließlich aller Verhandlung gen und Festsetzung der Zuteilung durch den Flurbereinigungsplan, kurz, der eigentliehen Flurbereinigung. Der innere Aufbau in den neuen Flurstücken, die gemeinsame Räumung, der Umbruch und die Bepflanzung mußten nun durch die inzwischen im Jahre 1958 gegründete „Aufbaugemeinschaft Ahrtal" bezw. durch ihre „Untergruppe l Heimersheim I (Ehüngerberg)" ausgeführt werden. Da ihre Arbeiten mit denen der Flurbereinigung eng verzahnt waren, sei hierüber kurz erwähnt, daß der gewählte Vorstand der Untergruppe den Vorsitz mit der Geschäftsführung Josef Schmidt in Heimersheim übertrug und daß er im Einvernehmen .mit der Lehranstalt die Leitung des gesamten Aufbaues Landwirtschaftsrat Hoffmann anvertraute. Der Herbst 1958 war bereits vorgeschritten, deshalb mußte mit der Räumung, Einebnung, Umbruch und Düngung sofort begonnen werden, um die rechtzeitige Pflanzung im Frühjahr 1959 zu sichern, denn das Pflanzgut war bereits vorgeschult. Außerordentlich wichtig war auch für den Vorsitzenden die Beschaffung der Geldmittel. Die notwendigen Reisen und Verhandlungen mit der als Geldgeber zuständigen „Wiederaufbaukasse der rheinisch=pfälzischen Weinbaugebiete" in Mainz waren oft mit Schwierigkeiten verbunden, die jedoch so rechtzeitig überwunden werden konnten, daß der Ausbau keine Verzögerung erlitt. Aber zurück zur Flurbereinigung selbst, die auch ihre Arbeiten auf die Pflanzung im Frühjahr 1959 ausrichten mußte. Bis dahin mußten die neuen Grundstücke projektiert, versteint und den neuen Eigentümern zugeteilt sein, die die Unterteilung und die Bepflanzung selbst vorzunehmen hatten.

DER FLURBEREINIGUNGSPLAN

Der „strategische" Planentwurf wurde im Winter 1958/59 im Kulturamt in Adenau bearbeitet und programmgemäß bis März 1959 beendet. Dabei dienten die durch Vermessungsflugzeuge aufgenommenen Flugbilder als Unterlagen für die Herstellung der neuen Flurkarte. Bei dem Entwurf der Abfindungsstücke nach den Planwünschen ergab sich eine gewaltige Verschiebung in den Besitzverhältnissen, die hervorgerufen wurde durch den Verzicht von 90 Beteiligten auf jede Abfindung, durch den Verzicht vieler auf Weinbergsland oder auf Acker zugunsten von Weinbergen. Auch die Verschiebungen in den Höhenlagen des Hanges und Tales mußten durch besondere Bewertung berücksichtigt werden, denn die Schätzung ist nur eine Ertragsbewertung, die durch eine besondere Bewertung der Lage — Zonen — ergänzt werden mußte. Ebenso mußte eine Ausgleichsberechnung für diejenigen Parzellen erfolgen, deren Besitzer Abfindung anstatt in Weinberg in Acker oder Wiese oder umgekehrt gefordert hatten. Die Abrechnung hierüber erhielten die Beteiligten als Zonen= und Kulturartenausgleich in ihren Auszügen, die ihren neuen Besitz nachwiesen. Bei der Neueinteilung mußte die vorgesehene Zeileneinteilung von 1,50 bzw. 3 m eingehalten werden und dabei Schiefen in den Plänen, welche Halbzeilen oder sogar Spittelzeilen bedingt hätten, vermieden werden, um eine maschinelle Bewirtschaftung zu ermöglichen. Ergebnis des Flurbereinigungsplanes war, daß insgesamt die 2969 alten Grundstücke auf 550 neue zusammengelegt waren und daß im geschlossenen Weinbaugebiet nur 93 neue Grundstücke anstelle der etwa 1000 alten ausgewiesen wurden, was einer durchschnittlichen Größe von 19 ar je Flurstück entspricht. Der Flurbereinigungsplan regelt in seinen rechtlichen Festsetzungen auch alle zum Schütze der Weinberge getroffenen Sonderbestimmungen für spätere Zeiten, wie sie im Vorstehenden dargestellt sind. Er setzt z. B. auch die Abstände der Rebpflanzungen von den Grenzen der Grundstücke und Wege auf mindestens die halbe Gassenbreite fest und regelt alle sich aus dem Besitz ergebenden Rechte und Belastungen. Diese Bestimmungen haben die Wirkung eines Ortsstatuts, das der Gemeinde die Machtmittel gibt, ihre Einhaltung zu überwachen und Verstöße zu unterbinden, die den Weinbau schädlich beeinflussen könnten.

Gegen den Flurbereinigungsplan wurden im Weinbergs=, Acker= und Wiesengebiet keine Beschwerden erhoben, nur in einem Falle in der Ortslage mußte die Spruchstelle der Landeskulturabteilung die Maßnahme des Kulturamtes als rechtsverbindlich festsetzen.

WEGEBEFESTIGUNG

Die viel befahrenen Wirtschaftswege erhielten noch eine Befestigung. Der Hauptweg durch das Weinbaugebiet von der Löhndorfer Landstraße bis zur Höhe wurde in seinem unteren Teile bei lehmigem Untergrund mit einer Betondecke von 3 m Breite versehen. Die schwache, bergseitige Neigung wurde durch einen Hochbord als wasserführende Rinne abgefangen. Die Betondecke von 10 cm ruht auf einer Lavalitschicht von 10 cm. Unter der bergseitien Wegekante schützt ein Dränstrang durch Aufnahme des Sickerwassers aus dem Hang vor Unterspülung des Weges. Im oberen Teile des, Weges wurde eine Kalkvermörtelungsdecke auf Schotterschicht eingebaut, die erwartungsgemäß bei geringer Beanspruchung durch Fahrzeuge genügt.

KOSTEN

Die geschilderten Kulturmaßnahmen konnten selbstverständlich nur mit wesentlichen Zuschüssen ausgeführt werden. Die erste Versammlung hatte schon die Zusicherung ergeben, daß von Bund und Land Beihilfen und Kredite in weitgehendem Maße gewährt würden. Nach dem Gesetz sind die persönlichen und sachlichen Kosten der ausführenden Behörden durch das Land zu tragen, belasten also die Teilnehmergemeinschaft nicht. Darüber hinaus wurden zur Bestreitung der Ausführungskosten vom Bund und Land erhebliche Beihilfen und Darlehnsbeträge zur Verfügung gestellt, so daß die verbliebenen Eigenleistungen für die Beteiligten wirtschaftlich vertretbar und durchaus tragbar waren. Kassentechnisch getrennt, verwaltete die Aufbaugemeinschaft Untergruppe Heimersheim die für den inneren Aufbau der Weinberge erforderlichen Mittel. Hier wurden ebenfalls Beihilfen und Kredite von Bund und Land durch die „Wiederaufbaukasse" in Mainz gewährt. Auch dieser Aufbau wird mit der Erstellung des geplanten Wildzaunes und der Frostschutzanlagen bald beendet sein.

ZUM ABSCHLUSS

Abschließend wird bemerkt, daß die Flurbereinigung mit der Abgabe der neuen Unterlagen zur Berichtigung von Kataster und Grundbuch beendet ist. Sie ist als gelungen zu betrachten und die anfangs geäußerten Bedenken sind nun zerstreut. Nicht in jeder Gemarkung sind die Umstände und Voraussetzungen für ein solches Verfahren die gleichen, und Grenzen sind besonders da gesetzt, wo der Neuaufbau der Weinberge schon fortgeschritten und damit ein Ausgleich beim Tausch der Grundstücke mindestens sehr erschwert ist. Hervorzuheben ist aber besonders, daß alle Behörden sich durch ihre Mitarbeit für ein Gelingen eingesetzt haben und besonders, daß alle Grundbesitzer auch unter persönlichen Opfern bei der Durchführung Verständnis und Vertrauen gezeigt haben. Den Vorständen der Teilnehmergemeinschaft und der Aufbaugemeinschaft gebührt besonderer Dank für ihre selbstlose, ehrenamtliche Mitwirkung in vielen Beratungen und Versammlungen, die einen reibungslosen Ablauf und ein Gelingen des Werkes in verhältnismäßig kurzer Zeit ermöglichte.