Niederlassungserlaubnis

Die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) ist grundsätzlich nach 5 Jahren Aufenthalt im Bundesgebiet möglich.

Unterlagen, die in der Regel dem Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beizufügen sind:

  • Antrag (ausgefüllt und unterschrieben)
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • gültiger Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
  • Sprachzertifikat B1
  • Zertifikat „Leben in Deutschland“
  • Schulbescheinigung und letztes Schulzeugnis
  • Studienbescheinigung
  • Mietvertrag mit m²-Angabe / Nachweis über Wohneigentum
  • Nachweis über mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenversicherungsverlauf)

Zur Antragstellung ist zwingend eine persönliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter per E-Mail, telefonisch oder postalisch.

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