Erdbebenlage in der Türkei – Informationen zum Verfahren zur Erteilung von Visa
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Auswärtige Amt (AA) weisen hinsichtlich der Erdbebenlage in der Türkei auf folgende Informationen zum Verfahren zur Erteilung von Visa hin:
Das BMI und das AA haben sich aufgrund der verheerenden Erbebenkatastrophe in der Türkei vom 06.02.2023 darauf verständigt, als Nothilfemaßnahme Betroffenen zu ermöglichen, vorübergehend für bis zu 90 Tage bei engen Familienangehörigen in Deutschland unterzukommen (sog. C-Visa).
Wie das BMI mitgeteilt hat, werden diese Visa an türkische Staatsangehörige erteilt, die von der Erdbebenkatastrophe individuell besonders betroffen sind und wenn sie vorübergehend zu Familienangehörigen 1. oder 2. Grades in Deutschland kommen wollen.
Für die Erteilung der Visa ist es unerlässlich, dass sich die hier lebenden Familienangehörigen bei der Ausländerbehörde verpflichten, für alle entstehenden Kosten aufzukommen (sog. Verpflichtungserklärung). Der Verpflichtungserklärende hat u.a. die Kosten für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit zu tragen.
Die Verpflichtungserklärungen stellen die hiesigen Ausländerbehörden aus. Der Verpflichtungserklärende schickt diese sodann an ihre einzuladenden Familienangehörigen in die Türkei, wo diese dann bei der Botschaft das Visum beantragen.
Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler weist darauf hin, dass für die Verpflichtungserklärung ein Termin erforderlich ist. Diesbezügliche Terminanfragen werden hier priorisiert bearbeitet und somit schnellstmögliche Termine vergeben.
Die Gebühren betragen 29,00 € für die Bearbeitung und Ausstellung des Dokuments.
Termine können per Mail vereinbart werden (saskia.brungs@kreis-ahrweiler.de). Um das Verfahren weiter zu beschleunigen, schicken Sie bei der Terminanfrage bitte schon folgende PDF-Dokumente mit:
- ausgefüllter Antrag
- gültiger amtlicher Ausweis der einladenden Person (Vorder- und Rückseite)
- Fotokopie des Reisepasses des einzuladenden Gastes
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen der einladenden Person oder die aktuelle Betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA) bei Selbstständigkeit
- Mietvertrag der einladenden Person oder Eigentumsnachweis bei Eigentum (hier dann Nachweis über die monatliche Kreditrate)
- Nachweis über den Wohnort in einer betroffenen Region der einzuladenden Person
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite.