Breadcrump

Dienstag, 16. Juli 2019

HINWEIS (Veröffentlichung vor 5 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

Ausnahmegenehmigung: Landwirte dürfen ökologische Vorrangflächen zur Futtergewinnung nutzen

Landwirte im Kreis Ahrweiler
dürfen aufgrund der anhaltenden Trockenheit ab dem 16. Juli brachliegende
Ackerflächen in Rheinland-Pfalz, die nach dem Nutzungscode 062 als ökologische Vorrangfläche
angemeldet sind, zur Beweidung nutzen oder zur Gewinnung von Futter mähen.

Die Trockenheit
erschwert für tierhaltende Betriebe die Futterversorgung. Die
Ausnahmegenehmigung soll helfen, einen möglichen Futterengpass zu verringern. Nicht
unter die Ausnahmegenehmigung fallen die sogenannten Honigbrachen (Nutzungcodes
065 und 066).

Brachen als
eine Variante der Ökologischen Vorrangflächen werden normalerweise nicht
bewirtschaftet. Landwirte sind dazu verpflichtet, dem Klima- und Umweltschutz
förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, sogenannte Greening-Vorgaben,
einzuhalten. 

Weitere
Informationen bei Carmen Gros, Untere Landwirtschaftsbehörde in der
Kreisverwaltung, Telefon 02641/975-288, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de

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