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Freitag, 26. November 2021

HINWEIS (Veröffentlichung vor 2 Jahren): Sie befinden sich im Pressedienst-Archiv der Kreisverwaltung Ahrweiler. Eine Gewähr für die Aktualität zum Zeitpunkt Ihres Aufrufs kann nicht gegeben werden.

3G-Regelung in der Kreisverwaltung Ahrweiler

Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein

Nach den Bestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz gilt ab Montag, 29. November 2021, auch in der Kreisverwaltung Ahrweiler die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher. Alle, die das Kreishaus in der Wilhelmstraße 24-30, die Nebenstelle Wilhelmstraße 23 oder das Kreis-Gesundheitsamt (alle in Bad Neuenahr-Ahrweiler) betreten möchten, müssen entweder ihr Geimpft-/Genesenen-Zertifikat oder einen aktuellen Corona-Test vorzeigen. Dabei muss es sich um einen PCR- oder PoC-Test (Labortest / zertifizierter Schnelltest) handeln, der bei Betreten nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbsttest – auch mit Bescheinigung – genügt nicht.

Zudem bittet die Kreisverwaltung um Verständnis, dass ein Besuch nach wie vor nur mit Termin möglich ist. Die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) und das Abstandsgebot sind weiterhin gegeben, um die Besucherinnen und Besucher bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

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