Dr. Karl August Seel
Die linksrheinischen Teile der Rheinlande wurden nach dem Frieden von Luneville im Jahre 1801 in die französische Republik eingegliedert. Die französischen Gesetze und Verordnungen wurden auch hier verbindlich. Steuern und Abgaben auf Grundeigentum wurden nach einem Gesetz von 1790 erhoben. Grundlage dafür waren in den Rheinlanden die vorhandenen Lagerbücher sowie Steuer- und Heberollen, in denen Grundeigentum und Eigentümer verzeichnet waren. Aufgrund der unterschiedlichen Quellen und deren Fortführung in den ehemaligen rheinischen Territorien und Besitztümern war diese Methode der Steuererhebung ungleich und unbefriedigend und führte zu zahlreichen Reklamationen.
Um diesem Mißstand abzuhelfen, wurde ab 1811 mit der Aufnahme von Parzellenvermessungen auf der Basis der recueil methodique" begonnen. Durch die Niederlagen Napoleons und die Rück- und Umgliederung der Rheinlande in das Reich und die preußische Rheinprovinz wurden diese Arbeiten unterbrochen. Mit einer Anordnung des preußischen Staates von 1817 wurde die Katasteraufnahme wieder aufgenommen. Eine Kabinetts-Ordre vom Jahre 1820 und Instruktionen von 1822 detaillierten und legten die Durchführungsweisungen verbindlich fest. Die Urmessung wurde im Rheinland und Westfalen von 1818-1834 durchgeführt und später auf die anderen Provinzen Preußens ausgedehnt.
Die Aufnahme des Urkatasters erfolgte in einem einheitlichen Flächenmaß, die lokalen Maßeinheiten wurden aufgehoben. Als Maßstäbe wurden für den Grenzhandriß - aufgenommen nach Begehung mitden Beamten der Gemeinde (Bürgermeister, Schöffen u.a.) und auf der Basis vorhandener Weistümer - die Maßstäbe 1:10.000 oder 1:20.000 vorgeschrieben. Für die Flurkarten waren die Maßstäbe 1:1.250,1:2.500 und 1:5.000, in Ausnahmefällen auch 1:625, verbindlich, Alle Maßstäbe waren auf die preußische Rute als Längenmaß bezogen."
Für Bodendorf war die Besteuerung des Grundeigentums in französischer und preußischer Zeit einfach und gerecht, da sie sich auf die Vermessung von 1792 abstützen konnte. Auch das Aussteinen der Besitzparzellen2)) war befriedigend und erfüllte eine Forderung der Instruktionen. Bei der Grenzbegehung und der Aufnahme des Grenzhandrisses konnte man auf Grenzweistümer und Teilbeschreibungen aus den Jahren 1670, 1686, 1717, 1741 und 1751 zurückgreifen.3))
Die Vermessung der Bodendorfer Gemarkung selbst erfolgte im Jahre 1828 durch die Geometer Subreville und Stoll, wobei letzterer offensichtlich die Leitung der Vermessungsarbeiten innehatte. Bei der Vermessung wurde die Bodendorfer Gemarkung in 6 Fluren aufgeteilt. Es kann vermutet werden, daß diese Aufteilung auf die Vermessung von 1792 zurückgeht.
Im Bestand des Katasteramtes Sinzig sind von der Urkatasteraufnahme noch die Originale im Maßstab 1:1.250 der Fluren l, II und VI vorhanden. Die Übersichtskarte (1:10.000) und die Karten der Fluren III, IV und V befinden sich im Landeshauptarchiv Koblenz.4)) Von den eingesehenen Unterlagen wurde die Flur l, gen. Berg, vom 22. Juli bis 28. August 1828 eingemessen und durch Verkündigung am 9. November 1828 in Kraft gesetzt. Die Flur II, gen. Dorf, wurde vom 29. August bis 8. Oktober aufgenommen und am 28. Dezember 1828 bekanntgemacht. Die Flur VI, gen. Mühle, wurde vom 21. Mai bis 21. Juli 1828 vermessen und kartiert und zusammen mit der Flur l verkündet.
Die Verkündigung erfolgte bei allen Fluren durch den für die Gesamtvermessung verantwortlichen Geometer Stoll in Anwesenheit der Grundstückseigentümer. Nach Vorschrift wurden dabei die Namen der Eigentümer und die Parzellengröße deutlich" verlesen und die Inkraftsetzung durch den Ortsvorstand Giesen und den Schöffen Orth mit Unterschrift bestätigt. Neben den Namen der Eigentümer, den Parzellennummern und -großen wurden für die Fluren auch die Hauptnutzung vermerkt. Ackerland, Weingarten, Garten, Wiese, Weide, Heide und Holzung sowie Strauchholz und Weidenpflanzung sind angegeben. Vor allem in den Weinbergslagen. aber auch beim Ackerland, fallen die schmalen, durch Realerbteilung vielfältig zersplitterten Besitzstückeauf. Nurwenige, größere Besitzparzellen sind eingestreut, diese häufig im Besitz von Pastor Fey.
In der Flur l, Blatt l, ist die Kapelle an Ziehrtheck (FN: Am Heiligen Häusgen) eingezeichnet und im Besitz von Hermens und Lichtschlag aus Wevelinghoven.5) Mit der Parzelle 862 in der Dorflage (Blatt VI) istein weiteres Heiligen Häusgen, die St. Anna-Kapelle, eingetragen. Beide Kapellen sind wie Gebäude mit der Farbe Rot ausgelegt. Mit einem Quadrat (Blatt II und VI) und farblich nicht markiert, ist dagegen der ehemalige Bildstock an der Linde, Ecke Hauptstraße - Schützenstraße, kartiert, der zugleich als Vermessungspunkt dient.
In der Dorflage sind sechs öffentliche Brunnen vermerkt. Es sind dies die Brunnen vor den Grundstücken
- Nr. 806, Kraus, Anton, sen., heute Hauptstraße 65 (Pompe Pomp)
- Nr. 844, Seifer, Hilger, Wtwe, heute Hauptstraße 97 (Volksbank)
- Nr. 889, Bauer, Mathias, heute Hauptstraße 124
- Nr. 959, Meurer, J.P., heute Ellig 22
- Nr. 973, Friedsam, Jacob, Wtwe, heute Hauptstraße 88
- Nr. 1015, Effelsberg, Jacob, heute Hauptstraße 64
Beim Gehöft Nr. 852, Manderteld, Hilger, heute Hauptstraße 113 (LandskronerZehnthof), ist an der Rückseite der Scheune ein Halbrund eingezeichnet, vermutlich ein Backes (Backofen). Die Bodendorfer Burg (Parz. 861) ist im Besitz von Gottfried Lade, dem Ortsvorsteher von 1830.6)
Die Bebauung der Ortslage ist gegenüber der topographischen Aufnahme, während der Franzosenzeit unter Oberst Tranchot durchgeführt, nahezu unverändert. Zeigt die Tranchot-Karte, Blatt Nr. 112 Remagen von 1808/10, noch das unveränderte Bild des mittelalterlich-frühneuzeitlichen Bodendorf mit Graben und Hecke, so sind diese 1828 verschwunden und in Gärten und Ackerland umgewandelt. Nur drei Gebäude sind hier über den Altbestand hinausgewachsen und in oder vor der geschleiften Abgrenzung des Dorfes errichtet worden. Es sind dies die Gebäude
- Nr. 796, Broecher, Paul, heute Schwalbenweg 7
- Nr. 864, Kraus, Joh. jun., heute Hauptstraße 128
- Nr. 1021, Buhr, Franz, heute Hauptstraße 60.
Die am Haus Hauptstraße 128 nachträglich angebrachte Jahreszahl 1749 ist falsch, die genannten drei Häuser sind zwischen 1810 und 1828 erbaut worden.In der Flur VI, Blatt 4, ist die verschwundene, 1941 zerstörte Bodendorfer Mühle mit ihrem heute trocken liegenden Mühlengraben (Mühlendeich) eingezeichnet. Es sind damals getrennte Besitzparzellen mit zwei Eigentümern. Parzelle 564 war im Besitz des Petersohn, Hubert, dem Kornmüller, Nr. 565 hatte Nechterscheid, Johann, der Ölmüller, inne. Jede Mühle besaß ihr eigenes Mühlrad.
Bei der Vermessungsaufnahme und ihrer kartographischen Darstellung wurde 1828 gleichzeitig von jeder Flur ein Flurbuch mit den Nummern der Parzellen, ihren Flächen und den Namen der Eigentümer angelegt. Diese Flurbücher wurden in einer Parzellar-Mutterrolle zusammengefaßt. Diese Bücher sollen sich ebenfalls im Landeshauptarchiv Koblenz befinden. Ab 1829 werden in einer Katastral-Mutterrolle zusätzlich alle Besitz- und sonstige Veränderungen festgehalten; diese Unterlagen sind noch im Bestand 152 des Katasteramtes Sinzig. Sonstige Veränderungen" sind hierbei vor allem Flächenverluste an Wiesen und Weidenpflanzungen in der Ahraue durch Hochwässer.7)
Unmittelbar nach Abschluß der Urkatasterauf-nahme gab der Bodendorfer Pastor Fey (1802-1834) den Auftrag, seinen und den Pfarrbesitz zu katalogisieren. Mit der Aufnahme der Pfarrgüter beauftrage er Johann Josef Buhr aus Bodendorf, einen Verwandten des vorgenannten Franz Buhr. Seinen persönlichen Besitz zu kartieren, übertrug er dem Geometer Stoll, von dem wir hierbei erfahren, daß er aus Linz stammt.
Die Grundgüter der Pfarrgemeinde sind eingetragen in das Lagerbuch für die Pfarr Bodendorf angelegt durch Bartholomäus Fey 1802.
Dieses Buch, im Besitz der Pfarrgemeinde, ist ein Foliant von 335 Seiten im Format 24 x 37,5 cm, steifer Karton, Rücken in Leder mit 6 Stegen. Hier ist auf den Seiten 302-365 der Grundbesitz der Pfarrei eingezeichnet und aufgelistet.
Seinen Eigenbesitz ließ er eintragen in eine Kladde Grundgüter des Bartholome Fey von Bodendorf, die sich in Privathand befindet. In diesem Heft (28 x 39 cm) sind die einzelnen Pagina (Karten 56 x 39 cm) als Faltblätter eingebunden. Der Umschlag ist aus Pappe, außen mit einem graugrün-blauen, strukturierten Papier (stark abgegriffen) beklebt, innen mit blaugrauem Papier ausgeschlagen und wird von einem schmalen, braunen Lederrücken zusammengehalten.
Beide Flurbücher sind nach gleichem Schema aufgebaut, die Flurstücke in den einzelnen Gemeinden in Sektionen zusammengefaßt. Parzelle für Parzelle sind mit ihrer Nutzung nach standardisierten Legenden gezeichnet und koloriert und mit laufenden Nummern innerhalb der Gemeinde versehen. Zusätzlich sind die Anstößer und die links und rechts anliegenden Nachbarn vermerkt. Auf jeder Doppelseite befindet sich ein Verzeichnis der Lage, Kulturart und Flächeninhalte."
Hier wird für jede Parzelle die laufende Nummer, die Nummer der Flur und die Nummer im Flurbuch angegeben sowie die Lage (Flurname) und die Kulturart. Hinzu kommen die Flächeninhalte, unterteilt nach preußischem Maß (Morgen, Rute, Fuß) und örtlichem Maß (Morgen, Pinte, Rute, Fuß), außerdem der Reinertrag, dieser in Talern, Silbergroschen und Pfennigen. Häufig ist auch noch die Bodenklasse hinzugefügt.
Von besonderer Ästhetik ist bei beiden Flurbüchern die Zeichen- und Schönschreibkunst der beauftragten Geometer. Mit feinem Strich, gestochener Schrift und gleichmäßiger Kolorierung sind die einzelnen Parzellen dargestellt. Vor allem die Titelseite der Pfarrgüter und die Listenköpfe der Zusammenfassungen sind kalligraphische Meisterwerke. Die in den Legenden dargestellten Symbole, z.B. für Weinberge oder Holzung, sind mit einer bewundernswerten Akkuratesse eingetragen.
Legenden zu den Grundgütern im Besitz von Pastor Fey nach Geometer Stoll (l.)Im Lagerbuch der Pfarrgemeinde sind der eigentliche Pfarrbesitz in den Listen in schwarzer, die Grundstücke, die aus der v. Stein'schen Stiftung stammen, im roter Tinte eingetragen. Diese Stiftungsgüter, auf dem Titelblatt bereits genannt, werden auf der ersten Seite nochmals herausgehoben mit: "Anmerkung: Die in den Tabellen rot eingeschriebenen Inhalte und Reinerlöse, sind Grundgüter von seiner Exzellenz des Herrn Staats-Minister Freiherr vom Stein."
Im Einzelnen sind aufgeführt:
Gemarkung | Pfarrgemeinde | v. Stein | Summe |
Remagen | 6 | 7 | 13 |
Bodendorf | 57 | 3 | 60 |
Lohrsdorf | 1 | 40 | 41 |
Heimersheim | - | 2 | 2 |
Gimmigen | - | 1 | 1 |
Kirchdaun | 2 | - | 2 |
Sinzig | 2 | 1 | 3 |
zusammen | 68 | 54 | 122 |
Nach Nutzungsart sind dies: | |
Ackerland | 49 Parzellen |
Weinberge | 24 Parzellen |
Wiesen und Weiden | 16 Parzellen |
Holzung | 28 Parzellen |
Gärten | 3 Parzellen |
Weidenholz | 2 Parzellen |
zusammen | 122 Parzellen |
Nach Flächeninhalt (Pfarrgüter):
Ackerland | 7 Morgen | 34 Ruten | |
Wiesen | 1 Morgen | 132 Ruten | 70 Fuß |
Weinberge | 2 Morgen | 46 Ruten | |
Viehweide | 103 Ruten | 40 Fuß | |
Holzung | 15 Morgen | 103 Ruten | 30 Fuß |
zusammen in
Preuß. Maß Örtl. Maß |
27 Morgen 22 Morgen |
59 Ruten 3 Ruten |
40 Fuß 7 Fuß |
Nach Flächeninhalt (v. Stein'sche Stiftung):
Ackerland | 34 Morgen | 87 Ruten | 50 Fuß |
Wiesen | 3 Morgen | 114 Ruten | 10 Fuß |
Weinberge | 2 Morgen | 155 Ruten | 60 Fuß |
Viehweide | 1 Morgen | 130 Ruten | 10 Fuß |
Holzung | 41 Morgen | 174 Ruten | 90 Fuß |
zusammen in
Preuß. Maß | 84 Morgen | 148 Ruten | 40 Fuß | |
Örtl. Maß | 68 Morgen | 5 Pinten | 6 Ruten | 8 Fuß |
Reinertrag | 110 Taler | 17 Silbergroschen | 2 Pfennige |
Im Grundgüterbuch sind als Besitz von Pastor Fey verzeichnet:
Bodendorf | 80 Parzellen |
Sinzig | 5 Parzellen |
Löhndorf | 33 Parzellen |
Gimmingen | 1 Parzellen |
Kirchdaun | 2 Parzellen |
Heimersheim | 13 Parzellen |
Remagen | 27 Parzellen |
zusammen | 164 Parzellen |
Nach Nutzungsart sind dies: | |
Ackerland | 73 Parzellen |
Weinberge | 40 Parzellen |
Wiesen und Weiden | 14 Parzellen |
Holzung | 27 Parzellen |
Weidenholz | 4 Parzellen |
Wildland | 2 Parzellen |
Gärten | 3 Parzellen |
Gebäude | 1 Parzelle |
zusammen | 164 Parzellen |
Nach Flächeninhalt:
Ackerland | 63 Morgen | 94 Ruten | 8 Fuß |
Wildland | 76 Ruten | 40 Fuß | |
Weinberge | 18 Morgen | 14 Ruten | 80 Fuß |
Holzung | 72 Morgen | 42 Ruten | 20 Fuß |
Weidenholz | 1 Morgen | 166 Ruten | 40 Fuß |
Wiesen | 6 Morgen | 136 Ruten | 40 Fuß |
zusammen in
Preuß Maß | 162 Morgen | 170 Ruten | 40 Fuß | |
Örtl. Maß | 131 Morgen | 5 Finten | 3 Ruten | 5 Fuß |
Reinertrag | 501 Taler | 2 Silbergroschen | 1 Pfennig |
Wie der Flächenvergleich zeigt, waren die alten, örtlichen Maßeinheiten größer als die preußischen. Im Fey'schen Grundbuch finden sich als Nachtrag in Bleistift und eigener Handschrift die Umrechnungsformeln:
Preußisch 180 Rth den Morgen gleich 12 Pinien
12 Rth.
14 Rth gleich 1 Pinte. 1 Rth gleich 100 Fuhs.
alt Maß 1 Morgen gleich 6 Pinten,
die Pinte 9 Rth 6 Fuhs die Ruth 256 Fuhs.
Die im Fey'schen Besitz aufgeführten Weidenpflanzungen stoßen alle an die Ahr oder den Mühlengraben an. Die Gärten und das Gebäude sind sein Besitz, das 1824 erbaute Fey'sche Pastorat, heute Hauptstraße 108/110.8)
Nach dem Tode von Pastor Fey 1836, der 1834 von seinem Amte zurücktrat, fällt die Nutznießung von 61 Parzellen aus der Stein'schen Stiftung an die Pfarrgemeinde und stehen nun seinem Nachfolger, Pastor Sinzig, zur Verfügung. Im Grundsteuerkataster wird der Rückfall 1837 als Verkauf notiert und erläutert; "Diese Güter standen bisher auf dem Artikel Pastor Fey, gehörten aber der Pfarrey. Des Pastors Artikel 41 (Nr. in der Mutterrolle) bleibt bis nach dem Ableben des Herrn Pastor Fey auf dessen Namen stehen, weil diese Güter nach dem Willen des Testators Minister v. Stein dem Herrn Pastor Fey zu lebenslänglicher Nutznießung gehören, und daher später erst an die Pfarrey übergehen."
Als Bevollmächtigter von Pastor Fey zeichnet bei diesem Akt Thomas Kraus, für den Kirchenvorstand M. Bauer und Joseph Herschbach. Der persönliche Besitz von Fey geht an seine drei Schwestern, von denen Anna Maria Fey mit Johann Matthias Giesen aus Bodendorf verheiratet ist.9)
Das Urkataster von Bodendorf, vermutlich basierend auf der Vermessung von 1792, ist -fortgeschrieben - noch heute Grundlage der Besitzverhältnisse in Bad Bodendorf. Die Stein'sche Stiftung ist, gleichfalls modifiziert, noch existent, das Stiftungsoriginal befindet sich im Pfarrgemeindearchiv. Die Erträge stehen jedoch nicht mehr dem "zeitlichen Pfarrer von Bodendorf" zu, um ihm "ein der Würde seines Amtes angemessenes Einkommen zu sichern"10), sondern gehen jetzt an das Bistum Trier.
Anmerkungen
Wagner, G. Das Entstehen und die Fortführung des
rheinisch-westphälischen Grundsteuer-Katasters. Düsseldorf 1860: unveränderter
Nachdruck. Minist, d. Innern Rheinland-Pfaiz (Hrsg.) Koblenz 1964
Kaestner Die geschichtliche Entwicklung der preußischen Katasterverwaltung.
Vermessungstechnische Rundschau. Heft 4. April 1950
Ufer, W, Zur Geschichte der preußischen Katasterverwaltung. Vermessungstechnik Heft 1,
Januar 1991
Seel. Karl August. Die Landmessung von 1792 und andere Bodendorfer Flurvermessungen. In: Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler (HJB AW) 1992, S. 55-59
Seel. Karl August. Die Geschichte Bodendorfs von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert, In: Haffke J und Kell, B, Sinzig und seine Stadtteile - Gestern und heute. Sinzig 1983. S. 330-426. hier: S420
Freundliche Mitteilung von Herrn VermOR Knuth, dem ich für die Einsicht der Akten danke, Bestand Katasteramt Sinzig Nr. 152; LHAKo Best. 702, Nr. 1790. Die 1877 fortgeführte Übersichtskarte von 1828 ist veröffentlicht in 3. S 420
u.
wie 2. S 56
so z.B.: 1832; Weide "fortgerissen durch den Ahrfluß"; Winter 1833/34: .121 ruthen von den Ahrfluß hinweggerissen": 1835: Parz 644, 646, durch die Gewalt des Ahrtlusses weggerissen worden und Siegen jetzt ertragslos im Flußbette"; 1835: Parz, 644bb und 642aa (Weidenpflanzungen)" wurden pro 1835 in Abgang gebracht", "Hochwasser in Monat May d.J.!
Im Urkataster Parz 894. Zeichnung veröffentlicht in Seel, Karl August. Geschichte Bodendorfs a.a.O S. 410